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SchlimmerJimmy
1 year ago

Eindeutig ja.

§ 23 KunstUrhG: Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.

Legion73
1 year ago

Wenn man sich auf ne Demo begibt dann muss man davon ausgehen das man gefilmt wird wenn du nicht die ganze Zeit den Fokus auf eine Person hast dann darfst du.

Berny23
1 year ago

Ja, wenn der Fokus nicht auf einzelnen Personen liegt. Siehe § 23 KunstUrhG.

AlterGimpel
1 year ago

Ja, das darfst du. Es ist ein öffentliches Ereignis.

xGENTLEMANx
1 year ago

“Wer Foto- oder Filmaufnahmen von Personen ohne deren Einverständnis veröffentlicht, dem droht sogar eine Strafe. So steht es ausdrücklich in Paragraf 22 und 32 des Kunsturhebergesetzes. Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe verhängen die Gerichte bei Verstößen. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest klären auf.”

https://www.test.de/Recht-am-eigenen-Bild-5044990-0/#:~:text=Wer%20Foto%2D%20oder%20Filmaufnahmen%20von,der%20Stiftung%20Warentest%20kl%C3%A4ren%20auf.

SchlimmerJimmy
1 year ago
Reply to  xGENTLEMANx

Du schreibst Blödsinn. § 23 KunstUrhG: Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben

LeWe23
1 year ago

Lass es. Mit solch peinlichen Inhalten möchtest du ja wohl nicht in Verbindung gebracht werden.

Helferlein06
1 year ago

Nop, Recht am eigenen Bild. Solange du keine Presse oder so irgendeine Redaktion bist, darfst du diese Bilder nirgendswo hochladen. Recht am eigenen Bild.

SchlimmerJimmy
1 year ago
Reply to  Helferlein06

Nop, Recht am eigenen Bild.

Gibt es nicht bei Demos.