Darf der Chef das? Bereitschaftsdienst? Was soll ich tun?
Seit Januar arbeite ich als Bestatter. In meinem Vertrag sind Arbeitszeiten von Montag bis Freitag / 08:00 bis 16:00 Uhr eingetragen.
Nach der Arbeit gibt es manchmal Abholungen. Der Chef ruft dann entweder meinen Kollegen oder mich an und fragt ob wir Zeit und Lust hätten mitzukommen. Natürlich werden wir dafür zusätzlich bezahlt.
Da mein Gehalt nicht ausreicht, möchte ich ab Montag mit einem Nebenjob anfangen.
Mein einziger Arbeitskollege hat ab Montag jedoch Urlaub und wird somit keine Abholungen machen können.
Darf der Arbeitgeber von mir ohne für einen Bereitschaftsdienst zu bezahlen erwarten, dass ich den ganzen Tag zuhause sitze, falls eine Abholung kommen könnte? Er hat es indirekt angesprochen..
Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen? Vielen Dank.
Wenn der Arbeitgeber von dir verlangt, auf Abruf bereit zu stehen, ist das ein Bereitschaftsdienst, der als Arbeitzeit gewertet und bezahlt werden muss. Ansonsten kannst du außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit tun und lassen, was du möchtest – ist dann ja schließlich Freizeit! Und wenn er den Nebenjob bereits genehmigt hat, kann er dich in dieser Freizeit, in der du den Nebenjob ausübst, auch nicht “abberufen”, um zu arbeiten. Arbeitnehmer sind doch keine Leibeigenen ihrer Arbeitgeber!
Hast du mal mit deinem CHef gesprochen?
“Chef, mein Gehalt reicht nicht aus , deshalb habe ich ja einen Nebenjob gesucht wie Sie ja wissen. Sie werden verstehen das ich dann ggf nicht unbezahlt auf Standby stehen kann. Falls es passt bin ich natürlich gerne bereit, Abholungen mitzumachen. Falls ich zu der Zeit im Nebenjob bin geht das natürlich nicht. Ich bin sicher dafür haben sie Verständniss”
Dann kann der Chef sich ja aussuchen ob er entweder dir eine Standbyprämie zahlt oder ob er das so akzeptiert.
Er war mit dem Minijob einverstanden. Am Freitag war ich beim Bewerbungsgespräch, am Montag sollte ich das erste Mal arbeiten. Nun habe ich aber heute erfahren, dass mein Kollege ab Montag Urlaub hat.
Dann solltest du das so auch sagen : “Sorry, da muss ich arbeiten”. Wenn dein Chef einen jederzeit verfügbaren MItarbeiter braucht, dann muss er ihn auch so bezahlen dass dieser davon leben kann.
Meines Erachtens musst du dir einen zweiten Job von deinem Chef genehmigen lassen – hast du das nicht, könnte schon daraus ein Problem für dich werden.
das stimmt, ich gehe hier mal davon aus, dass dieser auch genehmigt ist. falls nicht wird es probleme geben. Wobei der Chef seine Zustimmung auch nicht verweigern darf, solange es keinen wichtigen grund gibt ( zB Arbeit beim direkten KOnkurrenten oder sowas)
Ja, aber ein wichtiger Grund könnte ja schon sein, dass ihn der Nebenjob einschränkt im Hauptjob – und wenn er dann für die Abholungen außerhalb der Hauptarbeitszeiten nicht mehr flexibel zur Verfügung steht, könnte dieser Grund ja schon erfüllt sein.
Er hat mir den Minijob genehmigt
Dann muss er auch damit rechnen, dass du nicht immer auf Abruf bereit stehst. Ich weiß aber nicht, ob er die Genehmigung für den Minijob zurückziehen kann – erst recht, wenn er mitbekommt, dass er dich einschränkt in Bezug auf deinen Hauptjob.
Bitte genau lesen. der FS bekommt diese Arbeit bezahlt, NICHT die Bereitschaft ständig parat zu stehen.
Seine Arbeitszeiten sind genau definiert, nämlich 8-16 Uhr. Alles was danach kommt muss entweder auf Absprache ( und deutlich im Vorraus) liegen oder zusätzlich pauschal als Bereitschaftszulage gezahlt werden, Also Summe X dafür das man permanent bereit steht + die Zeit des Jobs an sich.
Andernfalls muss der Chef amit leben das man sagt ” tut mir leid, da kann ich nicht” und es dürfen dem AN daraus auch keine Nachteile erwachsen.
Doch, sie werden zusätzlich bezahlt! Er schreibt wörtlich:
Doch, genau darum geht es. Der FS hat EINDEUTIG Dargestellt das er für die Bereitschaft NICHT bezahlt wird, nur wenn auch wirklich ein Auftrag reinkommt. Und das geht nicht.
Ist ja nicht unbezahlt und von immer und rund um die Uhr spricht auch keiner. Aber dass es den Hauptjob tangiert, steht ja außer Frage.
Das ist falsch. Selbst wenn im Arbeitsvertrag eine Klausel WÄRE, dass der AN jederzeit und rund um die Uhr verfügbar sein muss wäre diese unwirksam. Unvergütet erst recht.
Ich denke das man damit rechnen muss wenn man in der Branche arbeitet. Das muss man sich vorher überlegen. Dann kann man nicht einfach so einen Nebenjob machen. Spreche mit deinem Chef darüber.
Wenn du von einem Hauptjob nicht leben kannst, ist es eh der falsche Beruf für dich