Darf ausbilder mich in Toilette suchen?
Heute ich war ungefähr 30 minuten auf toilette dann kam ausbilder rein hat hallo gesagt ich hab nicht geantwortet dann hat er gegen Tür geklopft und mein namen gesagt dann musste ich antworten und später wo ich dann wieder Werkstatt war meinte er nächstes mal sagst du wenn du auf Toilette gehst weil er meint ich bin mehr in Toilette als in Werkstatt. Aber normalerweise ist es doch verboten er kann mich doch nicht auf Toilette suchen weil das ist privat alter. Und darf er nur für mich eine Regel machen das nur ich bescheid sagen muss wenn ich Toilette geh?
30 Minuten auf der Toilette ist ja auch nicht normal! Und klar kann er da mal nachfragen, was los ist mit dir.
Hätte ja auch sein können, dass du tatsächlich Hilfe brauchst und jede Minute zählt. Dann eben nicht für ihn, den du prellst an Arbeitszeit, sondern es um dein Leben geht.
Denn du wärst vermutlich auch der Erste, der es ankreiden würde, falls du in einer misslichen Lage bist, dass keiner nach dir schaute, kein Hahn nach dir kräht, während du da hilflos am Boden liegst.
Er hat sich wahrscheinlich Sorgen gemacht. Schließlich hätte es auch sein können, dass du einen medizinischen Notfall erlitten hast. Sich abzumelden, bevor man zur Toilette geht, ist zukünftig sicher nicht verkehrt.
Er wollte halt wissen, wo du bist. Also darf er auch auf dem Klo suchen. Und ja, er darf auch erwarten, dass du dich abmeldest und nicht einfach für ne halbe Stunde spurlos verschwindest.
Ich habe Ähnliche Erfahrungen gemacht……
Ich habe meine Ausbildung damals in einer größeren Tischlerei gemacht.
Insgesamt waren wir so 9-10 Azubis.
Jeder hat geraucht…….. natürlich war rauchen in der Tischlerei verboten.
Und immer sind wir Abwechselnd zum rauchen aufs Klo Gegangen.
Dann hat es Dem Gesellen da irgendwann gereicht……
Sie Haben die Tür Ausgehangen und gemeint
” So wer jetzt aufs Klo möchte, kann sich die Tür im Büro abholen”
….
Wenn er fürchtet, dass dir etwas passiert ist (vom Gerüst gefallen, im Lager verlaufen, kollabiert beim Rauchen etc.) gehört es zu seiner Fürsorgepflicht, dich zu suchen, um lebensverlängernde Maßnahmen einzuleiten.
Das geht halt nicht.
Wenn das bei anderen nicht passiert, benötigen sie die Regel nicht. Es ist dann durchaus okay, auch im Sinne der Betriebssicherheit, für dich eine eigene Regel aufzustellen.
Wie wäre denn dein Vorschlag, sinnvoll mit deinen Toilettenzeiten umzugehen?
Vermutlich hat er sich Sorgen um dich gemacht, und 30 Minuten auf Toilette ist ja nicht normal
Du tust so als wäre er zu dir in die Kabine gelaufen und hätte dich beobachtet. Wenn er dich nicht mal sehen kann ist das doch kein Problem, oder beschwerst du dich auch wenn jemand zufällig grade in der Kabine neben dir auf dem Klo ist?
Natürlich kann verlangt werden, dass du Bescheid sagst. Bei dieser langen Zeit. Es hätte auch etwas passiert sein können. Er kommt seiner Aufsichtspflicht nach.
Klar darf er das. Er ist sogar verpflichtet nach dem Rechten zu sehen. Genauso deinen Namen rufen, so sucht man nun mal nach jemanden.
Und 30 min? Vermutlich nicht das erste Mal an dem Tag?
Ich hätte dich gefragt, ob du ins Klo gefallen bist.
Wenn zu befürchten ist, dass ein Notfall vorliegt, darf und sollte er dich auch in der Toilette suchen dürfen.
Ein Toilettengang kann zwei oder fünf Minuten dauern, aber keine halbe Stunde.
Das mit dem „Bescheid geben“ ist in erster Linie als Angebot an dich zu verstehen, bedeutet nämlich, er will keine Abmahnung aussprechen, sondern es anders regeln.
Der Arbeitgeber ist seiner fürsorgepflicht nachgekommen. Überleg mal in der Zeit deiner Abwesenheit gibt es einen feueralarm…. Dann ist sammeln vor dem Gebäude angesagt und falls welche fehlen ist es absolut sinnvoll der Feuerwehr sagen zu können wo die Person ist oder sein könnte. Das ab- und anmelden am Arbeitsplatz für die Toilette ist übrigens arbeitsgerichtlich abgedeckt. Und nur mal ein privater Tipp du solltest an deiner arbeitsauffassung arbeiten……. Sonst sehe ich pechraben schwarz für deine Zukunft
Solange er nicht hereinkommt… und du hast ja wohl abgeschlossen. Wenn jemand 30 min auf dem Klo ist, dann ist es sogar berechtigt, dass er nach deinem Verbleib schaut. Was tust du so lange da? Das ist nicht normal.
Du bist eben auffällig. Und das nicht gerade positiv, wie mir scheint. Da kann man dann schon gewisse Grenzen ziehen und erweitern.
Bravo
Hallo
Wenn du so lange von der Arbeit fernbleibst darf er sich erkundigen
Gruß HobbyTfz
Wieso sollte er das nicht dürfen? An die Tür klopfen darf er natürlich.
Wenn du > 30 min aufm Pott bist würd ich auch stutzig werden.
Aber er darf nicht mein namen sagen
Wie kommst du denn bitte auf den Trichter?!
Also manche haben ja Vorstellungen… hammerhart. XD
Wo steht das? Soll er dich dann Pumuckl nennen oder was? Auf “hey du” würden ja viel zu viele andere auch reagieren.
Nur wenn es Dein richtiger ist.
Doch, natürlich. Es unterliegt nicht dem Datenschutz, dass du aufm Klo bist.
Wieso? Ist dir der peinlich?
Ich hätt gesagt: Hey Pinnochio, hast du dir die Nase verkeilt ?
Nein, …
… erst nach Feierabend, damit Du nicht vergisst nach Hause zu gehen.
.
Warum sollte er das nicht dürfen? Dir könnte ja etwas passiert sein.
Doch er darf. Und du kannst sicher auch abgemahnt werden wenn du dich woanders herumtreibst ausser an deinem Arbeitsplatz zu sein.
Frag´mal deinen Chef, der wird dir das genauer erklären.
Was hast du denn 30 Minuten auf Toilette gemacht? Vielleicht hatte er Angst, dass du die Schüssel runtergefallen bist.