Darf auf einer physiotherapeutischen Heilmittelverordnung (Vordruck 13) eine unterschiedliche Anzahl von primärem und ergänzenden Heilmittel verordnet werden?
Moin,
Weiß jemand ob auf Heilmittelverordnungen eine unterschiedliche Anzahl von primären (z. B. Krankengymnastik) und sekundären (z. B. Wärmepackung z. B. Fango) verordnet werden dürfen? Bei Doppelbehandlungen ist das ja der Fall, z. B. KG-Doppelbehandlung 6 Einheiten und 3 Einheiten Wärmepackung, da ja Doppelbehandlungen für sekundäre Heilmittel verboten sind.
vielen Dank schonmal
Ja, das ist möglich