Bürgergeld und um Umzug?
Hallo,
meine Freundin lebt von Bürgergeld. Aktuell zahlt ihr das Amt ihre Miete von 780 monatlich. Sie überlegt aktuell zu mir zu ziehen. Könnte ich ihr ein Zimmer untervermieten und den Mietvertrag über das Amt bezahlen lassen? Immerhin würde die Belastung dann nur die Hälfte betragen. Wie sind nicht verheiratet und haben kein Kind. Meine Wohnung ist 67 Quadramteter groß und hat 2 Zimmer.
Sofern die Erlaubnis des Eigentümers vorliegt, darfst Du grundsätzlich untervermieten.
Unter Vorlage dieses Mietvertrages kann Deine Freundin entsprechend KDU beantragen.
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Um nicht von Anfang an als Bedarfsgemeinschaft behandelt zu werden, kann sie glaubhaft machen, dass ihr eine “Bedarfsgemeinschaft auf Probe” seid. Dann erhält Sie ihr BG plus KDU so, als wärt ihr 2 Einzelpersonen.
Ansonsten gilt § 7 Absatz 3a SGB II
Weitere Informationen dazu:
Bedarfsgemeinschaft auf Probe: Das Bürgergeld-Probejahr (arbeitslosenselbsthilfe.org)
danke!
Gerne
Deine Freundin bekommt die Kosten der Unterkunft und Heizung vom zuständigen Jobcenter erstattet.
Einen Untermietvertrag braucht es meiner Meinung nach nicht, da Ihr als Paar eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Ich habe schon gelesen, du willst es nicht hören aber deine Freundin sollte sich einen Job suchen.
Habe gelesen, dass Sie angeblich seit einem Jahr auf der Suche ist. Sorry, was sucht deine Freundin denn? Jobangebote gibt es zzt in fast allen Berufssparten.
Nein, ihr seit dann eine Bedarfsgemeinschaft und je nach Gehalt fällt ihr Bürgergeld weg…
Ich verdiene akuell 4000 Brutto? wo kann ich das nachlesen?
https://www.test.de/Buergergeld-Antrag-Hoehe-Dauer-Kuerzungen-5622052-0/#:~:text=Einige%20Regeln%20gelten%20dar%C3%BCber%20hinaus,Personen%20leben%2C%20erhalten%20451%20Euro.
Nehmt euch eine Wohnung wo jeder sein Zimmer haben kann und kein Wort von eurer Beziehung…Untermietvertrag und fertig…
Laut rechner besteht kein Anspruch, wenn wir zusammen ziehen.
Das Problem an dieser Frage ist ein kleiner Buchstabe.
Ohne dem kannst Du problemlos so verfahren.
Mit diesem Buchstaben bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Der Buchstabe lautet “M”.
Kannst du das genauer ausführen?
Meine Freundin und eine Freundin. Da von einer Partnerschaft auszugehen ist, wenn Du ‘Meine’ schreibst. bist Du in der Bedarfsgemeinschaft mit ihr unterhaltsverpflichtet oder zumindest wird Dein Einkommen mit berücksichtig und verdienst Du zuviel, bekommt die gar nichts vom Amt.
Es gab dahingehend schon Stichprobenkontrollen. Und wenn das eben nach Beziehung aussieht (keine klar ersichtliche Gütertrennung) wird einfach davon ausgegangen. Wobei ich nicht eriß, wie eine F+ gewertet werden würde (hat jetzt nichts mit Euch zu tun)
Woher soll das Amt denn wissen, dass ich der Freund bin, sondern nur irgenbdein Freund?
Sie könnte sich auch einfach einen job suchen
Das versucht sie seit einem Jahr. Spart dir bitte diese Kommentare.
Seit einem Jahr? Welchen ausgefallenen Beruf hat sie denn