Bürgergeld und um Umzug?

Hallo,

meine Freundin lebt von Bürgergeld. Aktuell zahlt ihr das Amt ihre Miete von 780 monatlich. Sie überlegt aktuell zu mir zu ziehen. Könnte ich ihr ein Zimmer untervermieten und den Mietvertrag über das Amt bezahlen lassen? Immerhin würde die Belastung dann nur die Hälfte betragen. Wie sind nicht verheiratet und haben kein Kind. Meine Wohnung ist 67 Quadramteter groß und hat 2 Zimmer.

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Jogi57L
11 months ago

Sofern die Erlaubnis des Eigentümers vorliegt, darfst Du grundsätzlich untervermieten.

Unter Vorlage dieses Mietvertrages kann Deine Freundin entsprechend KDU beantragen.

.

Um nicht von Anfang an als Bedarfsgemeinschaft behandelt zu werden, kann sie glaubhaft machen, dass ihr eine “Bedarfsgemeinschaft auf Probe” seid. Dann erhält Sie ihr BG plus KDU so, als wärt ihr 2 Einzelpersonen.

Bei Bedarfsgemeinschaften wird in der Regel das Einkommen aller Mitglieder addiert um zu ermitteln, ob überhaupt ein Anspruch auf Hartz-4-Leistungen besteht.

Innerhalb des Probejahres findet keine Anrechnung statt. So ist es möglich, dass der Partner, welcher kein Hartz 4 bezieht, nicht für den anderen Partner, welcher auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen ist, aufkommen muss.

Bedarfsgemeinschaft auf Probe? Wir antworten hier. (familienbuero-leipzig.de)

Ansonsten gilt § 7 Absatz 3a SGB II

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1.

länger als ein Jahr zusammenleben,

2.

mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,

3.

Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder

4.

befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Weitere Informationen dazu:

Bedarfsgemeinschaft auf Probe: Das Bürgergeld-Probejahr (arbeitslosenselbsthilfe.org)

Jogi57L
11 months ago
Reply to  Stichwort

Gerne

DasOrakel
11 months ago

Deine Freundin bekommt die Kosten der Unterkunft und Heizung vom zuständigen Jobcenter erstattet.

Einen Untermietvertrag braucht es meiner Meinung nach nicht, da Ihr als Paar eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

feldbuschverona
11 months ago

Ich habe schon gelesen, du willst es nicht hören aber deine Freundin sollte sich einen Job suchen.

Habe gelesen, dass Sie angeblich seit einem Jahr auf der Suche ist. Sorry, was sucht deine Freundin denn? Jobangebote gibt es zzt in fast allen Berufssparten.

linkerJesus
11 months ago

Nein, ihr seit dann eine Bedarfsgemeinschaft und je nach Gehalt fällt ihr Bürgergeld weg…

linkerJesus
11 months ago

Nehmt euch eine Wohnung wo jeder sein Zimmer haben kann und kein Wort von eurer Beziehung…Untermietvertrag und fertig…

Wiesel
11 months ago

Das Problem an dieser Frage ist ein kleiner Buchstabe.

Ohne dem kannst Du problemlos so verfahren.

Mit diesem Buchstaben bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Der Buchstabe lautet “M”.

Wiesel
11 months ago
Reply to  Stichwort

Meine Freundin und eine Freundin. Da von einer Partnerschaft auszugehen ist, wenn Du ‘Meine’ schreibst. bist Du in der Bedarfsgemeinschaft mit ihr unterhaltsverpflichtet oder zumindest wird Dein Einkommen mit berücksichtig und verdienst Du zuviel, bekommt die gar nichts vom Amt.

Wiesel
11 months ago

Es gab dahingehend schon Stichprobenkontrollen. Und wenn das eben nach Beziehung aussieht (keine klar ersichtliche Gütertrennung) wird einfach davon ausgegangen. Wobei ich nicht eriß, wie eine F+ gewertet werden würde (hat jetzt nichts mit Euch zu tun)

Idris164
11 months ago

Sie könnte sich auch einfach einen job suchen

Idris164
11 months ago
Reply to  Stichwort

Seit einem Jahr? Welchen ausgefallenen Beruf hat sie denn