Bürgergeld anpassung?
Ich fange am 15 april wieder an zu arbeiten und , am 1 Mai gibt es das erste Mal Gehalt, die Hälfte vom ursprünglichen Gehalt also etwa 700€.
Laut meines bearbeiters steht mir noch Bürgergeld zu auch wenn ich arbeite, ich arbeite also 25 Stunden und Kriege 1800 brutto. Insgesamt mit allem drum und dran, Kindergeld und unterhaltsvorschuss und aufstockend lande ich bei 2000 netto plus Einstiegsgeld.
Aber steht mir denn für Mai dann mehr Geld zu? Weil ich dann ja keine 1400 netto raus habe sondern nur 700, oder zählt das auch irgendwie zu dem weshalb man oft ein Darlehen braucht? Also wenn man dann anfängt zu arbeiten darf man im selben Monat ja das Gehalt nicht bekommen, sonst gibt’s am Anfang des Monats nichts. Wisst ihr was ich meine? Zuflussprinzip
Oder wird das für Mai angepasst und ab Juni noch mal angepasst?
Es geht nach dem Zuflussprinzip, wenn Du im April keinen Geldzufluss hast, steht dir dein Bürgergeld für April zu.
Im Mai würdest Du nur den anteiligen Lohn von April erhalten, auf das Bruttoeinkommen stehen dir dann Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB – ll zu.
Diese werden dann vom Nettoeinkommen theoretisch abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dann auf deinen bzw.euren Bedarf angerechnet wird.
Wenn Du also angenommen 700 Euro Netto bekommst, solltest Du ja min.auf 900 Euro Brutto kommen.
Dann stehen dir erst einmal 100 Euro Grundfreibetrag zu und weitere 20 % Freibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze.
Ab da dann weitere 30 % Freibetrag bis zu 1000 Euro Brutto und durch das / die minderjährigen Kinder noch einmal 10 % Freibetrag bis zu 1500 Euro Brutto.
Ohne minderjähriges Kind wären es nur 10 % Freibetrag bis zu 1200 Euro Brutto.
Also kannst Du dir deine Freibeträge anhand deines Bruttoeinkommens selber ausrechnen und diese dann vom Nettoeinkommen abziehen.
Was Du dann noch übrig hast, wäre das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dir dann von euren derzeitigen Bedarf abgezogen würde.
Wenn Du dann im Mai auf min. 1500 Euro Brutto kommst, kannst Du also von angenommen 1400 Euro Netto den max. Freibetrag von 378 Euro abziehen und würdest auf ein max.anrechenbares Netto von 1022 Euro kommen.
Sollte das mit der Zahlung nicht schon geregelt sein, würde ich an deiner Stelle vorsorglich einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zumindest für den Mai stellen, dass es da Ende April keine böse Überraschung gibt und nichts mehr gezahlt wird, sondern erst im nachhinein, wenn Du dem Jobcenter die Höhe und den Zufluss des Einkommens nachgewiesen hast.
Ich kann absolut nicht rechnen aber doch ich habe ein minderjähriges Kind
Du wirst doch über die allgemein üblichen Mathe-Kenntnisse verfügen, die man in der Schule gelernt hat !
Addition, Suptraktion, Multiplikation, Division und Prozentrechnung.
Wenn Du nur 230 Euro Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommst, dann muss dein Kind ja noch unter 6 Jahre alt sein.
Dann läge der Regelbedarf für das Kind bei derzeit 357 Euro im Monat.
Dazu käme dann bei 2 Personen und einer Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom von 607 Euro min.noch der Kopfanteil pro Person von 303,50 Euro.
Somit sollte der Bedarf des Kindes derzeit bei min. 660,50 Euro im Monat liegen.
Es hat dann ein anrechenbares Einkommen von 230 Euro Unterhaltsvorschuss + 250 Euro Kindergeld = 480 Euro.
Bis zu dem Bedarf des Kindes von min. 660,50 Euro würde nach Abzug der 480 Euro anrechenbares Einkommen vorerst noch min.ein ungedeckter Bedarf von 180,50 Euro bleiben.
Ich gehe jetzt einmal von der Hälfte des Bruttoeinkommen von einem vollen Monat aus, also bei 1800 Euro Brutto für April nur 900 Euro.
Wenn Du alleinerziehend bist, dann steht dir ja die Steuerklasse 2 zu, damit hast Du weniger Abzüge vom Bruttoeinkommen und bekommst etwas mehr an Nettoeinkommen ausgezahlt.
Im Internet findest Du einen kostenlosen Brutto / Nettorechner !
Bei 900 Euro Brutto für den halben April solltest Du um die 715 Euro Nettoeinkommen aufs Konto bekommen und dann für einen vollen Monat mit 1800 Euro Brutto etwa 1425 Netto.
Wenn Du also deinen anteiligen Lohn für April tatsächlich erst im Mai aufs Konto bekommst, dann musst Du von deinen Leistungen die dir dann für April gezahlt werden schon einmal nichts ans Jobcenter zurück zahlen, weil Du nach dem Zuflussprinzip im April kein Einkommen bekommst, dass fließt dann ja erst im Mai zu.
Erst dann darf es auch auf evtl.zustehende Leistungen für Mai angerechnet werden.
Wenn Du also für den halben April 900 Euro Brutto verdienst, stünden dir nach Paragraf 11 b SGB – ll erst einmal ein Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von 100 Euro zu.
Dann kommt bis auf Höhe der Minijobgrenze ein weiterer Freibetrag von 20 % dazu, also min.von 420 Euro Brutto die über den 100 Euro Grundfreibetrag liegen weitere 84 Euro an Freibetrag, wenn die Jobcenter das nicht schon auf die Minijobgrenze von 538 Euro Brutto seit 2024 angepasst haben.
Da wären es dann 438 Euro Brutto über den 100 Euro Grundfreibetrag und bei 20 % Freibetrag käme man dann auf 87,60 Euro.
Ich gehe jetzt einmal von 520 Euro Brutto aus, ist ein runder Betrag von 84 Euro Freibetrag.
Von 520 Euro Brutto bis 1000 Euro Brutto kommen 30 % an Freibetrag dazu, dass wären von 480 Euro Brutto x 30 % Freibetrag nochmal 144 Euro dazu.
Wenn Du aber für den April nur 900 Euro Brutto verdienen würdest, wären das von 520 Euro Brutto bis zu 900 Euro Brutto nur 380 Euro x 30 % Freibetrag = 114 Euro.
Bei 900 Euro Brutto läge dein gesamter Freibetrag für April dann bei 100 Euro + 84 Euro + 114 Euro = 298 Euro.
Bekommst Du dann im Mai dein anteiliges Nettoeinkommen von April von angenommen 715 Euro, wird dein Freibetrag von angenommen 298 Euro theoretisch angezogen.
Es blieben dann von den 715 Euro Nettoeinkommen nur noch um die 417 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.
Würde also bedeuten, diese angenommenen um die 417 Euro anrechenbares Nettoeinkommen würdest Du dann für den Monat Mai weniger als bisher vom Jobcenter bekommen.
Hättest aber in der Praxis durch deine angenommenen 298 Euro Freibetrag tatsächlich aber dein Nettoeinkommen von angenommen 715 Euro für Mai zur Verfügung.
Also angenommen 298 Euro mehr als ohne Erwerbseinkommen, bekommst dann ja zusätzlich zu deinem Nettoeinkommen von angenommen 715 Euro vom Jobcenter noch eine Aufstockung gezahlt, halt nur angenommen um die 417 Euro weniger als bisher.
Wenn Du dann im Mai auf deine vollen 1800 Euro oder min. 1500 Euro Brutto kommst, kannst Du einen weiteren Freibetrag von 10 % ab 1000 Euro bis 1500 Euro Brutto geltend machen und vom Nettoeinkommen abziehen.
Wäre dein Kind nicht mehr minderjährig, oder hättest Du keine, dann läge der Freibetrag auch bei 10 %, aber dann nur von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto.
Du kannst dann also bei min. 1500 Euro Brutto den derzeit max. Freibetrag von 378 Euro von deinem Nettoeinkommen von angenommen dann 1425 Euro abziehen.
Sonst wären es derzeit bei min. 1200 Euro max.nur 348 Euro an Freibetrag.
Würdest Du also dann im Juni um die 1425 Euro Netto aufs Konto bekommen, blieben nach Abzug des max. Freibetrags von 378 Euro noch max.um die 1047 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.
Das würde dann auf eure bisherigen Leistungen angerechnet und wenn ihr weniger bekommt, würde es außer das Einstiegsgeld vom Jobcenter nichts weiter geben.
Dann müsste man später einen evtl. Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit prüfen.
Das wäre dann wieder eine andere Baustelle !
Ich hoffe das ich es einigermaßen verständlich erklärt habe.
Puh. Muss ich mal nachdenken. Unterhaltsvorschuss 230 € Kindergeld 250 €, warmMiete 607 €. Haushaltsstrom ist ja separat das zahle ich ja von meinem Geld.
Also grundsätzlich liegt mein nettolohn bei etwa 1400 €, brutto 1800.
Wie alt ist denn dein Kind, was bekommst Du an Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und was musst Du für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?
Dann gib das doch gleich in deinem Kommentar an, dann hätte ich auch anders reagiert und Du hättest dich nicht auf den Schlips getreten fühlen müssen !
Ich kann dir bei der Berechnung der Freibeträge nur dann korrekt eine Berechnung erstellen, wenn ich dein genaues Brutto und Nettoeinkommen kenne.
Nein verfüge ich nicht ich habe eine bestätigte dyskalkulie aber hey hauptsache die Leute erstmal verurteilen.
Sicher darf man… und es hat Folgen. Richtig.
Wenn noch Hilfebedarf besteht, wirst Du auch Hilfe bekommen.
Du hast Anspruch auf Bürgergeld, solange Du bedürftig bist.
Deiner Beschreibung nach für Mai eventuell noch, für Juni wohl nicht mehr.
Doch ich bekomme auch noch für Juni Geld, kein normaler Mensch kann von 1800 brutto leben^^
Es gibt Menschen, die müssen von deutlich weniger Geld leben, und, wenn Du glaubst, alles besser zu wissen, mußt Du hier nicht fragen.
Die Bedeutung des Zuflußprinzips kann man ergoogeln.
Ich habe es dir erklärt, alles weitere müsstest Du dann selber mit dem Jobcenter regeln.
Ja selbst wenn, mein Kind ist vier und für mich kommt nicht mehr als ich jetzt habe in Frage
Wenn dein Kind noch keine 3 Jahre alt ist, wäre das kein Problem, oder die Betreuung deines Kindes ab der Vollendung des 3 Lebensjahres wäre nicht gesichert.
Im ersten Fall müsstest Du gar nicht arbeiten gehen, wenn Du die Betreuung des Kindes selber übernehmen möchtest.
Ist die Betreuung ab der Vollendung des 3 Lebensjahres nicht gesichert, bzw.nur teilweise, müsstest Du nur nach deiner zur Verfügung stehen Zeit ggf.einer Beschäftigung nachgehen.
Der SB – der cool ist kann auch ganz schnell einmal gewechselt werden, habe auch schon mehrere gehabt.
Das ist ja kein Problem, ich brauche die Zeit mit meinem Kind. Mein Bearbeiter ist cool drauf
Das wirst Du dann im Endeffekt mit dem Jobcenter klären müssen.
Die möchten dann von dir ganz sicher einen wichtigen Grund für die Reduzierung deiner Arbeitsstunden und somit die Erhöhung deiner Bedürftigkeit wissen wollen.
Das käme für mich absolut nicht in die Tüte, allein des monatsticket würde mich dann 100 € Kosten also da verzichte ich drauf dann würde ich die arbeitsstunden ganz extrem runterdrehen dass ich wieder aufstockend bekomme.
Um wollen geht es da nicht !
Wenn Du nur einen geringen Betrag als Aufstockung vom Jobcenter bekommst, muss ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und später dann auch auf Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit geprüft werden.
Da kann man sich am Ende nichts aussuchen, dann wirst Du vom Jobcenter ganz einfach zur Beantragung von evtl.vorrangig zustehenden Leistungen aufgefordert, kommst Du dieser nachweislich nicht nach, würde man dir deine Leistung sicher zumindest vorläufig einstellen.
Beim Wohngeld brauchst Du ein zuschussfähiges Mindesteinkommen und beim Kinderzuschlag als alleinerziehende min.ein Bruttoeinkommen von 600 Euro im Monat, dass musst Du dann aber vor dem Monat der Antragstellung schon min. 6 Monate gehabt haben, deshalb habe ich auch geschrieben später Kinderzuschlag.
Das zuschussfähige Mindesteinkommen für Wohngeld hast Du dann erreicht, wenn Du nach Zahlung deiner Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom min.noch 80 % von euren Regelbedarfen für den Lebensunterhalt und deinem Alleinerziehenden Mehrbedarf übrig hast.
Alleine mit dem Kindergeld und Unterhaltsvorschuss + deine dann vollen um die 1400 Euro Nettoeinkommen kommt man ja schon auf um die 1980 Euro im Monat.
Wenn dein Kind noch keine 6 Jahre alt ist, liegt der Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei derzeit 357 Euro und deiner bei 563 Euro.
Zusammen käme man auf min. 920 Euro und dann käme von deinem Regelbedarf noch 36 % = 202,68 Euro Alleinerziehenden Mehrbedarf für 1 Kind unter 7 Jahren dazu.
Insgesamt also min.um die 1122,68 Euro für Regelbedarf und Mehrbedarf.
Dann blieben für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom im Monat immer noch um die 857 Euro übrig und mit Wohngeld und dann Kinderzuschlag wirst Du sicher mehr als nur um die 200 Euro bekommen, die das Jobcenter als Aufstockung zahlt.
Denn alleine der mögliche Kinderzuschlag läge schon bei max. 292 Euro pro Kind und Monat.
Genau 200 €, das reicht ja auch. Nein ich habe das schon überprüft Wohngeld gibt es nicht und das will ich auch nicht
Dein letzter Absatz stimmt nicht so ganz, es mag ja sein das Du auch für Juni noch Leistungen vom Jobcenter bekommst, zumindest dein Einstiegsgeld und eine Aufstockung von etwa 200 Euro wirst Du noch bekommen, mehr aber auch nicht.
Und wenn es dann kein Einstiegsgeld mehr gibt, bekommst Du ja nur zeitlich begrenzt, in einer bestimmten Höhe gezahlt, könnte dich das Jobcenter zur vorrangigen Beantragung von Wohngeld und Kinderzuschlag auffordern, wenn damit euer Bedarf gedeckt werden könnte.
Das ist schön für die Leute ich werde das nicht tun und ich muss das auch nicht.
Was willst du denn jetzt zu ekelhaft Pampig, was denkst du denn wer du bist? Es ist aber kein zufluss-prinzip wenn im nächsten Monat erst das Geld kommt 🤦
Warum zum Teufel sollte ich für Juni kein Geld bekommen, ich bekomme aufstockend und das dauerhaft