Bürgergeld?
Hallo ihr lieben und zwar habe ich eine Frage ich habe 3 Kinder und mich von meinem Partner getrennt und muss jetzt leider bürgergeld beantragen aber ich weiss nicht wo mein ex hin gezogen ist um Unterhalt zu verlangen muss ich jetzt solange warten bis das jobcenter raus findet wo er hin gezogen ist oder kann ich trotzdem sofort das beantragen
Umgehend Antrag stellen, alles weitere ergibt sich dann im nachhinein, denn der Antrag wirkt im Regelfall auf den 1.des Antragsmonats zurück.
Wenn Du also deine evtl. Ansprüche für den Monat Januar nicht verwirklichen willst, sollte der Antrag noch im Januar gestellt und beim Jobcenter eingehen.
Du solltest immer sofort beantragen weil dein Anspruch ab der ersten Kontaktaufnahme mit dem Amt gezählt wird, auch wenn noch etwas fehlen sollte.
Nicht Kontaktaufnahme, sondern Antragstellung.
Auch eine telefonische Kontaktaufnahme und Bitte um Hilfe zählt beim Bürgergeld oder vor 2023 bei ALG – 2 als Antragstellung.
Wenn man um Zusendung eines Antrags bittet, wird auf diesem der Tag der Kontaktaufnahme angegeben.
Der Antrag der dann später beim Jobcenter eingereicht wird, gilt dann im Regelfall ab dem 1.des Monats in dem die Kontaktaufnahme erfolgte.
Spielt für deinen Antrag auf Bürgergeld keine Rolle. Das Jobcenter wird dich ohnehin auffordern, beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss für die Kinder zu stellen. Das Jugendamt ist dann daran interessiert, deinen Ex ausfindig zu machen und von ihm den Vorschuss zurück zu fordern. Das ist dann nicht mehr deine Aufgabe……
Im Prinzip übernimmt das Jugendamt dir gegenüber die Unterhaltsleistungen und holt sich das dann bei deinem Ex zurück.
Das Jobcenter wird die neue Adresse wohl nicht eruiren. Kannst Du aber ggf. über die Meldebehörde.
Falls erfolglos, Jugendamt involvieren.
Solltest sofort zum Jobcenter und dort deine Lage schildern. Antrag stellen geht auch mündlich.
Dann hast du mindestens in Notlage Anspruch auf Geld und das Jobcenter kann dir helfen deinen Mann ausfindig zu machen
Beantragen musst du es sofort. Denn du bekommst erst Geld ab dem Tag der Antragstellung.
Alles weitere klärst du mit dem JC.
Nicht korrekt, gilt beim ALG – 1 unter SGB – lll von der Agentur für Arbeit.
Ein Antrag auf Bürgergeld oder vor 2023 auf ALG – 2 wirkt im Regelfall auf den 1.des Antragsmonats zurück und nicht erst ab dem Tag der Antragstellung.