Build your own top case for a 50cc scooter?
Greetings đź––
I saw a scooter today with a homemade top case. It was a retro scooter, and he used an old wine crate as the top case. It looked really great; it fit perfectly. It had incredible style; you should have seen it.
If you build something like this yourself, what do you need to consider? What are the legal regulations? Does anyone know anything about this?
Thanks
Kannst Du ohne Probleme so umsetzen. Das ist ein Zubehörteil, für welches keine E- Nr benötigt wird. Ebensowenig für entsprechende Kofferhalter, Gepäckträger, etc. weil es sich um abnehmbare Teile handelt. Genauso wie zB eine Handyhalterung.
Lediglich Licht und Kennzeichen dĂĽrfen nicht verdeckt sein und eine gewisse Breite darf nicht ĂĽberschritten werden. Und nicht mehr als 50cm nach hinten ĂĽberstehen.
Das ist so unkompliziert. Wie ungewöhnliche für Deutschland. Aber auch mal schön, das man etwas Platz für Individualität hat.
Auch ganz witzig:
https://rp-online.de/nrw/staedte/rhein-kreis/sport/anbaukueche-fuers-motorrad_aid-12513843
Genaue Hinweise, weshalb man einen Gepäckträger selbst bauen darf, habe ich leider nicht direkt gefunden. Aber beispielsweise in folgendem Forum sind sich die User aus den Kommentaren 4 und 9 sicher, dass es erlaubt ist.
https://www.honda-board.de/forum/index.php?thread/61992-koffersystem-selber-bauen-ist-das-erlaubt-bzw-zul%C3%A4ssig/&pageNo=1
Und auch in Offroad-Foren findet man immer mal wieder User, die ihre selbstgebauten Kofferträger präsentieren und damit auf große Tour gehen, wie beispielsweise hier:
https://www.offroadforen.de/forum/thread/121201-koffertr%C3%A4ger-eigenbau/
Ich gehe davon aus, dass sie eine gut geplante Tour also nicht an verbotenen Kofferträgern scheitern lassen, sondern dass alles soweit korrekt ist, wenn man gewisse Maße und die Sicherheit einhält. Hierzu gibt es den §22 StVO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html
Hier wird von “Ladung einschlieĂźlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen” gesprochen. Meine Vermutung: Wenn die Ladungsträger explizit im Gesetz erwähnt werden, gibt es vermutlich keine E-Nummern hierfĂĽr. Denn wenn es welche gäbe, mĂĽsste dann noch auf deren Sicherheit hingewiesen werden? Eher nicht, da das dann bereits in der Werkszulassung abgehandelt sein wĂĽrde.