Buchungssatz Forderungen?
Eine zweifelhafte Forderung in Höhe von brutto 7.140,– wurde bereits über Einzelwertberichtigung (EWB) auf 3.960,– wertberichtigt. Im Insolvenzverfahren des Schuldners dieser Forderung wird eine Insolvenzquote von 30% festgelegt. Diese erhalten wir per Banküberweisung.
Lösung:
Kann mir bitte jemand erklären, wie man auf diese einzelnen Werte kommt?
Ich verstehe nicht:
• Wieso setzt man nicht den Forderungsbetrag von 7.140€ an? • Wie kommt man auf die Abschreibung von 1.020 (wieso ist das nicht der Nettoausfall von 4.200?)
Vielen Dank!
weil ja bereits alles bis auf die 3.960 abgeschrieben wurde. Du darfst in der Bilanz nur werthaltige Forderungen ausweisen. daher kann nur im haben auf Forderungen gebucht werden.
Die 2.142€ im soll sollten als Geldeingang klar sein? das sind die 30% der ursprünglichen Forderung die man bekommt.
Die Umsatzsteuer wird um 798€ korrigiert. Das ist die Differenz aus der Steuer die in den 7.140 und den 2.142 enthalten ist. Die konnte vorher nicht schon korrigiert werden, da dies erst möglich ist wenn die Forderung definitiv uneinbringlich ist
bleiben noch 1020 € der Forderung die abschrieben werden müssen
Vielen Dank! Aber mir ist immer noch nicht ganz klar, wie man auf die Abschreibung i.H.v. 1020 kommt? Da 1.140 – 798 = 342 ≠ 1.020?
Bisher wurden 3180€ abgeschrieben. Der nettoausfall beträgt aber 4200.