Bin ich weiter Kindergeldberechtigt?
Hallo. Ich bin 18 Jahre alt und mache zurzeit meine erste Ausbildung. Ich möchte nun nebenbei noch ein Kleingewerbe führen, in dem ich max. 4-5 std. die Woche arbeite. Bin ich trotzdem Kindergeldberechtigt?
Hallo. Ich bin 18 Jahre alt und mache zurzeit meine erste Ausbildung. Ich möchte nun nebenbei noch ein Kleingewerbe führen, in dem ich max. 4-5 std. die Woche arbeite. Bin ich trotzdem Kindergeldberechtigt?
Und bitte erklär mal, wie viele stunde du arbeitest und was du beruflich machst
Alles über das Leben in Spanien möchte ich wissen Vorteile und Nachteile
Wir sollen im Deutschunterricht über unseren Berufswunsch eine Präsentation halten. Dabei sollen wir auch eine interessante Aussage miteinbeziehen. Ich verstehe jetzt nicht ganz, was damit gemeint ist… Hat da jemand eine interessante Aussage über den Beruf Sozialpädagoge/in?
Hallo 😊 Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, ich arbeite im Moment auf 520 Euro Basis und würde gerne von zuhause noch was dazu verdienen. Kennt ihr seriöse Webseiten wo man evtl noch etwas noch was dazu verdienen könnte? Da ich 3 kleine kinder zuhause habe, wäre es für mich eine gute möglichkeit bisschen…
Deine Eltern sind kindergeldberechtigt bis längstens zum 25. Lebensjahr!
Einkommen spielt bei der ersten und jeder weiteren Ausbildung überhaupt keine Rolle mehr seit 2012; damals wurden die Einkommensgrenzen ganz abgeschaffft beim Kindergeldanspruch:
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/#Keine_abgeschlossene_Berufsausbildung_kein_abgeschlossenes_Studium
wie z.B.:
Nur bei der Zweit- und jeder weitereren Ausbildung ist die 20 Wochenstundengrenze beim Hinzuverdienst zu beachten; die Verdiensthöhe spielt dabei wiederum keine Rolle:
wie z.B.:
Gruß siola55
Auf Grund der Ausbildung erfüllst Du die Voraussetzungen für Kindergeld ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres.
Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.
Spielt da auch sie selbstständigkeit keine Rolle?
Nein
Ein Problem könnte es nur in einer Zweitausbildung geben, wenn man in dieser nebenbei arbeiten würde.
Dann dürfte man neben einer weiteren Ausbildung in einem Nebenjob nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten.