Bin ich weiter Kindergeldberechtigt?

Hallo. Ich bin 18 Jahre alt und mache zurzeit meine erste Ausbildung. Ich möchte nun nebenbei noch ein Kleingewerbe führen, in dem ich max. 4-5 std. die Woche arbeite. Bin ich trotzdem Kindergeldberechtigt?

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siola55
6 months ago

Deine Eltern sind kindergeldberechtigt bis längstens zum 25. Lebensjahr!

Einkommen spielt bei der ersten und jeder weiteren Ausbildung überhaupt keine Rolle mehr seit 2012; damals wurden die Einkommensgrenzen ganz abgeschaffft beim Kindergeldanspruch:

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/#Keine_abgeschlossene_Berufsausbildung_kein_abgeschlossenes_Studium

wie z.B.:

In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.

Nur bei der Zweit- und jeder weitereren Ausbildung ist die 20 Wochenstundengrenze beim Hinzuverdienst zu beachten; die Verdiensthöhe spielt dabei wiederum keine Rolle:

wie z.B.:

… haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die
Beschäftigung, der sie nachgehen, als
unschädlich zu bezeichnen ist.

… wenn die
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden beträgt (hierbei zählt stets die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit).

Gruß siola55

isomatte
7 months ago

Auf Grund der Ausbildung erfüllst Du die Voraussetzungen für Kindergeld ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres.

Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

isomatte
7 months ago
Reply to  JP2005759

Nein

Ein Problem könnte es nur in einer Zweitausbildung geben, wenn man in dieser nebenbei arbeiten würde.

Dann dürfte man neben einer weiteren Ausbildung in einem Nebenjob nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten.