Bin ich in der Ausbildung verpflichtet mein Berichtsheft Zuhause zu schreiben ?
Ich habe mein Arbeit Geber mehrfach drauf angesprochen das ich Zuhause keine Berichtshefte schreiben kann, jetzt verlangt dieser von mir das ich mich nach der Arbeit noch in eine Bücherei setzte. Da ich aber um zur Arbeit zukommen schon um 3uhr morgens aufstehen und dann auch erst um 16 Zuhause bin, habe ich nicht noch Lust mich in eine Bücherei zusetzen. Ich habe grob im Internet Gelsen dort steht, das mir der Arbeitgeber Arbeitszeit dafür stellen muss, die Antworten sind aber alle nicht genau. Meine Frage jetzt, muss ich das Zuhause schreiben oder nicht ?
Nein, das Führen des Berichtsheftes gehört in die Arbeitszeit.
Nein, das zählt zur Arbeitszeit! Kannst es aber selbstverständlich zuhause schreiben.
Mein Sohn macht sein “Berichtsheft” online während der Arbeitszeit.
Er schreibt sich Montag bis Donnerstag alles auf einen Zettel und Freitags trägt er es dann kurz vor Dienstschluss online ein.
wo Du Dein Berichtsheft mit Berichten füllst, ist eigentlich Deine Sache. Dein Chef kann lediglich bestimmen, dass dies nicht im Betrieb zu geschehen hat (während der Arbeitszeit).
Wo hast du diesen Blödsinn gehört? Natürlich darf er das dort Schreiben und es darf ihn nicht mal sein Chef verbieten..
Auf welcher Rechtsgrundlage besteht deine Meinung?
Ich vermute, dass dir Rechtskenntnisse fehlen
nein du musst es nicht zuhause schreiben
Dein AG ist laut § 14 Absatz (2) (oder Artikel 2?) BBiG (Berufsbildungsgesetz) verpflichtet es dir zu ermöglichen dein Berichtsheft am Arbeitsplatz zu schreiben.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html
Eindeutiger geht’s nicht. Man muss nur an den richtigen Stellen gucken.
Es heißt “§ 14 Absatz 2 BBiG” oder “§ 14 II BBiG”.
Danke dir. Das vergisst man schnell, wenn man äußerst selten Gesetzestexte aufzeigt.