Bin ich in der Ausbildung verpflichtet mein Berichtsheft Zuhause zu schreiben ?

Ich habe mein Arbeit Geber mehrfach drauf angesprochen das ich Zuhause keine Berichtshefte schreiben kann, jetzt verlangt dieser von mir das ich mich nach der Arbeit noch in eine Bücherei setzte. Da ich aber um zur Arbeit zukommen schon um 3uhr morgens aufstehen und dann auch erst um 16 Zuhause bin, habe ich nicht noch Lust mich in eine Bücherei zusetzen. Ich habe grob im Internet Gelsen dort steht, das mir der Arbeitgeber Arbeitszeit dafür stellen muss, die Antworten sind aber alle nicht genau. Meine Frage jetzt, muss ich das Zuhause schreiben oder nicht ?

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ArniD
1 year ago

Nein, das Führen des Berichtsheftes gehört in die Arbeitszeit.

MSAExtern
2 months ago

Nein, das zählt zur Arbeitszeit! Kannst es aber selbstverständlich zuhause schreiben.

Krawallbotz
1 year ago

Mein Sohn macht sein “Berichtsheft” online während der Arbeitszeit.

Er schreibt sich Montag bis Donnerstag alles auf einen Zettel und Freitags trägt er es dann kurz vor Dienstschluss online ein.

Nordlicht979
1 year ago

wo Du Dein Berichtsheft mit Berichten füllst, ist eigentlich Deine Sache. Dein Chef kann lediglich bestimmen, dass dies nicht im Betrieb zu geschehen hat (während der Arbeitszeit).

Flixfuchs
1 year ago
Reply to  Nordlicht979

Wo hast du diesen Blödsinn gehört? Natürlich darf er das dort Schreiben und es darf ihn nicht mal sein Chef verbieten..

Nordlicht979
1 year ago
Reply to  Flixfuchs

Auf welcher Rechtsgrundlage besteht deine Meinung?

Ich vermute, dass dir Rechtskenntnisse fehlen

Millikade4
1 year ago

nein du musst es nicht zuhause schreiben

es12ch
1 year ago

Dein AG ist laut § 14 Absatz (2) (oder Artikel 2?) BBiG (Berufsbildungsgesetz) verpflichtet es dir zu ermöglichen dein Berichtsheft am Arbeitsplatz zu schreiben.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html

Schachpapa
1 year ago
Reply to  es12ch

Eindeutiger geht’s nicht. Man muss nur an den richtigen Stellen gucken.

Jurafuchs
1 year ago
Reply to  es12ch

Es heißt “§ 14 Absatz 2 BBiG” oder “§ 14 II BBiG”.

es12ch
1 year ago
Reply to  Jurafuchs

Danke dir. Das vergisst man schnell, wenn man äußerst selten Gesetzestexte aufzeigt.