Bin das zweite mal mit mindestens 21 km/h zu schnell geblitzt worden, was kommt nun auf mich zu?

Guten Tag,

ich wurde heute das zweite mal mit mind. 21km/h zu viel geblitzt worden. Bin mir nicht ganz sicher aber ich gehe davon aus, dass ich ca. 56-57 km/h auf einer 30er Straße geblitzt wurde. Das erste mal war es außerorts, diesmal innerorts. Das erste mal ist allerdings schon über ein Jahr her. Ich bin wohl noch in der Probezeit und habe das Aufbauseminar bereits hinter mir. Was kommt alles auf mich zu und wann kann ich mit dem Bescheid rechnen? Da ich Student bin, BAföG beziehe und einen Minijob habe, wollte ich zudem noch fragen, ob es möglich ist, das Bußgeld in Raten zu zahlen. Ich bedanke mich für eure Antworten.

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TechnikSpezi
2 years ago

Bei Geschwindigkeitsverstößen von mind. 21km/h handelt es sich um A-Verstöße. Dazu solltest du folgendes lesen:

Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß in der Probezeit?

Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein 
Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.

Quelle: bussgeldkatalog.org

Ein Fahrverbot droht dir nicht. Es gibt aber wieder einen Punkt und 115€ Bußgeld.

Da ich Student bin, BAföG beziehe und einen Minijob habe, wollte ich zudem noch fragen, ob es möglich ist, das Bußgeld in Raten zu zahlen.

Theoretisch geht das, indem du es beantragst und deine wirtschaftliche Situation darlegst: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/bussgeld-in-raten-zahlen/

Ich würde es aber gar nicht erst versuchen. Viel zu viel Aufwand für das Geld. Solltest du dir halt vorher überlegen, ob es so sinnvoll ist mit über 55km/h durch eine 30er-Zone zu fahren, wenn du noch in der Probezeit bist, diese schon einmal verlängert wurde und du noch dazu das Geld nicht hast.

verreisterNutzer
2 years ago

Wenn Du binnen 12 Monaten zwei mal um > 25 KM/h zu schnell warst , gibt es eine Erhöhung des Bußgeldes und in der Regel auch noch einen Monat Fahrverbot oben drauf . Wichtig ist dabei , welche Zeit zwischen Eintragung der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung und der Begehung der 2. Überschreitung verstrichen ist .

Wenn Du derzeit noch verlängerte Probezeit hast , aber da derzeit erst Stufe I ( das Aufbauseminar ) hinter Dir hast , so folgt mit Stufe II da die

Verwarnung mit Empfehlung der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung .