Bekommt meine Freundin Bürgergeld wenn Sie bei mir wohnt?

Momentan arbeitet Sie vollzeit in ein Laden aber befristet wenn Sie zb jetzt arbeitslos wird hätte Sie Anspruch auf bürgergeld.

Obwohl Sie mit mir zusammen wohnt.

Sie arbeitet jetzt ungefähr 5 Monate aber der Betrieb hält sich nicht mehr lange.

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Traveller5712
1 year ago

Solange ihr nicht verheiratet seit und keine eingetragene Lebenspartnerschaft habt, zählt Dein Einkommen nicht. Gut wäre es, wenn Sie an Dich Miete zahlt 😉

Solltet ihr aber etwas in der Art haben, dann kriegt sie nur Geld, wenn Du NICHT Vollzeit arbeitest.

isomatte
1 year ago

Wenn sie nicht innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und keinen Anspruch auf ALG – 1 von der Agentur für Arbeit hätte oder der Anspruch so gering wäre, dass sie ihren Grundbedarf nach dem SGB – ll mit ihrem anrechenbaren Einkommen nicht gedeckt könnte, dann kann auch Anspruch auf Bürgergeld bestehen.

Dann unter Umständen nur in Form einer Aufstockung.

Solltet ihr nicht schon min. 1 Jahr zusammen leben, nicht verheiratet sein bzw.in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dann bildet ihr zumindest im ersten Jahr des Zusammenlebens noch keine BG – Bedarfsgemeinschaft.

Dein Einkommen und evtl. Vermögen würden da noch keine Rolle spielen, ihr stünde dann als Grundbedarf min.ihr Regelbedarf von derzeit 563 Euro und die Hälfte der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zu, abzüglich eigenen anrechenbaren Einkommen.

DasOrakel
1 year ago

Sofern sie keinen vorrangigen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann sie Bürgergeld beantragen.

Sofern Ihr bereits länger als ein Jahr zusammenwohnt, wärt Ihr eine Bedarfsgemeinschaft.