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Geocacher76
1 year ago

“zu arg des Patienten ist”

Was meinst du damit?

Die Palliativmedizin verfügt über ausreichende Schmerzmittel, THC gehört nicht dazu.

Asporc
1 year ago

Nein!

Es gibt keinen “Notfall” wo man THC verabreichen würde.

Geocacher76
1 year ago
Reply to  DeineTraum

Die Überprüfung des Antrags durch die Krankenkassen dauert in der Regel 6 Wochen! Also nix für die Notfall-Versorgung.

Asporc
1 year ago
Reply to  DeineTraum

Hat immer noch nichts mit einem sterbenden zu tun.

Asporc
1 year ago
Reply to  DeineTraum

Nein!

Wenn das relevant wäre hättest du das gleich mit verlinken sollen.

Aber das was du finden könntest wären eh nur Tik Toker die irgend etwas behaupten oder Sachen aus anderen Staaten die hier (vermutlich) sogar verboten sind.

Asporc
1 year ago

Auf die Antwort vom Traum bin ich jetzt echt gespannt 😉

Geocacher76
1 year ago

Welche PZN-Nummer hat das??

Asporc
1 year ago

Genauere Formulierung “An dem Punkt des Sterbeprozesses hat es keinen bestätigten nutzen Mehr”.

Geocacher76
1 year ago

Wird es ja auch nicht. ThC Injektionslösung gibt es gar nicht (auch nicht wenn du es bei Youtube gesehen hast)

Asporc
1 year ago

Es wird auch nicht gespritzt.

Kannst du das THC nicht oral aufnehmen wird es auch nicht mehr verabreicht da es in der Paliativmedizin keinen Nutzen hat. Oder zumindest keinen bestätigten.

Aber genau genommen habe ich geschriebe das es nicht in “Notfällen” verabreicht wird.

samm1917
1 year ago

THC ist der rauscherzeugende Wirkstoff der weiblichen Hanfpflanze (Cannabis). Die Substanz wird jedoch auch therapeutisch in der Medizin verwendet. Beispielsweise gegen Spastizität bei Multipler Sklerose oder in der Schmerztherapie. Der Deutsche Gesetzgeber hat darauf verzichtet, für Cannabis spezifische Indikationen zu definierten. Dies ermöglicht, dass Cannabis bzw. THC bei sämtlichen medizinischen Beschwerden eingesetzt werden kann. Die Hürden dazu sind jedoch relativ hoch.

In Deutschland darf Cannabis nur verordnet werden, wenn Zitat:

„…eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht“ oder wenn diese Leistung „…im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann“.

Anders formuliert: Cannabis darf in Deutschland nur dann verschrieben werden, wenn bezüglich einer klinisch relevanten Erkrankung keine angemessene und erfolgversprechende Therapiemethode existiert (weder medikamentös noch anderweitig), bestehende Therapien aus medizinischen Gründen nicht angewendet werden können oder sämtliche Therapieversuche mit bestehenden Therapieverfahren fehl schlugen (Therapieresistenz).

Der entscheidende Punkt dabei ist das dritte Kriterium, also die Therapieresistenz. Es liegt beim jeweiligen Arzt zu entscheiden wann diese gegeben ist und wann nicht. Somit gibt es Ärzte, welche für eine Behandlung mit Cannabis bei gewissen Beschwerden sehr offen sind und relativ rasch eine Therapieresistenz diagnostizieren. Dann gibt es allerdings auch Ärzte welche eine Behandlung mit Cannabis fast schon kategorisch ablehnen. Und natürlich gibt es auch alles dazwischen.

Wenn jemand palliativ (begleitend in den Tod) gepflegt wird stellt sich die Frage also nach der Diagnose und den Beschwerden. Falls keine anderen Behandlungsmöglichkeiten existieren, diese aus medizinischen Gründen nicht angewendet werden können oder die Behandlung mit allen herkömmlichen Verfahren fehl schlug kann Cannabis verordnet werden… sofern davon ausgegangen werden kann, dass THC das Leid lindert. Allerdings gibt es meines Wissens keine THC-Injektionslösungen. Das Medikament wird in Tropfenform verabreicht. Beispielsweise enthält das Arzneimittel Sativex 50% CBD und 50% THC und wird in Tropfenform angeboten.

aXXLJ
1 year ago

Nein.

  1. Ist THC ein Cannabinoid unter etwas mehr als 100 anderen Cannabinoiden und findet als Monosubstanz – als reines THC ohne andere Stoffe – keine Verwendung in der Medizin.
  2. In der Palliativmedizin kann Cannabis relativ unbürokratisch verabreicht werden, wenn es die Situation des Patienten verbessert, erleichtert, erträglicher macht, aber es wird dann nicht gespritzt – sondern zumeist als Extrakt (Dronabinol, Sativex, Nabilon u.A) oral verabreicht.
Otilie1
1 year ago

nein, dafür gibt es eher Morphium

Otilie1
1 year ago
Reply to  DeineTraum

also ich kenne das von einigen Leuten die mkt sehr starken Schmerzen zu kämpfen hatten bevor sie gestorben sind – sie wurden tatsächlich ruhiger dadurch