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SlightlyAnnoyed
1 year ago

Wenn du mindestens 18 bist, dann muss dir mindestens der Mindestlohn gezahlt werden (Ausnahme: du warst langzeitarbeitslos, dann darf in den ersten 6 Monate unter Mindestlohn gezahlt werden.)

herzilein35
1 year ago

Auch Azubis, Praktikanten im Pflichtpraktikum und Schülern haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn

42und24
1 year ago

Im Idealfall mehr. Aber ja, mindestens den Mindestlohn.

herzilein35
1 year ago
Reply to  42und24

Das ist falsch. Es gibt Personengruppen die vom Mindestlohn ausgeschlossen sind

42und24
1 year ago
Reply to  herzilein35

Stimmt, ich bin fälschlicherweise von ausgegangen, dass er nicht zu diesen Gruppen gehört, mein Fehler.

HarryXXX
1 year ago

Abgesehen von wenigen Ausnahmen ja.