Bekomme ich voraussichtlich ALG?
Ich habe von 2020-2023 insgesamt 17 Monate gearbeitet.
Ich habe zuvor noch nie einen Antrag gestellt auf ALG oder mich arbeitlos gemeldet. Es ist das erste Mal, dass ich vor habe Leistungen zu beziehen.
Die fehlenden Arbeitsbescheinigungen habe ich nachgereicht.
Wie sieht nun der weitere Prozess aus? Habe ich überhaupt einen Anspruch darauf? Wie hoch wird das ALG ausfallen wenn es mir gewährt wird? Ich werde bis voraussichtlich Ende Januar arbeitslos sein bis ich meine neue Stelle antreten kann.
Wie sollte ich mich nun verhalten? Ich brauche dringend das Geld und meine Sozialversicherung. Antrag wurde schon gestellt und die geforderten Unterlagen gebracht.
Lieben Gruß
Dem Anschein nach müsstest du einen Leistungsanspruch haben, denn es werden insgesamt 12 Monate Beitragszahlung in den letzten Jahren vorausgesetzt.
Man wird Dir vermutlich für sechs Monate oder länger Arbeitslosengeld bewilligen.
Es sollte sich auf ca. 60% des letzten Nettos belaufen.
Du muss innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, dann hast Du die Anwartschaftszeit für das ALG – 1 erfüllt, dir also einen Anspruch erworben.
Der Anspruch berechnet sich im Regelfall aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate, könntest aber auch das Netto nehmen und davon stünden dir dann min. 60 % zu.
Wenn bei dir min. 1 Kind mit Anspruch auf Kindergeld berücksichtigt werden müsste, dann wären es 67 % ALG – 1.
Bei min. 12 Monaten mit Beiträgen wären es min. 6 Monate und bei min. 24 Monaten mit Beiträgen innerhalb von 30 Monaten max. 12 Monate Anspruch, ab 50 Jahren und entsprechenden Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung dann stufenweise bis max. 24 Monaten Anspruch.
Je nach Höhe des Anspruchs und Grundbedarf nach dem SGB – ll mit Bürgergeld vom Jobcenter könnte ein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder dann eine Aufstockung mit Bürgergeld geprüft werden.
Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld und Bürgergeld.
Wenn Du Anspruch hast, dann werden auch deine Beiträge für die Krankenversicherung und Rentenversicherung gezahlt.
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate durchgehend pflicht- oder freiwillig versichert waren.
Das Arbeitslosengeld beträgt bei Antragstellern ohne Kinder 60 Prozent des Einkommens – wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent vom letzten Nettogehalt. Mit dem Arbeitslosengeldempfang ist auch die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sichergestellt.
Die Agentur für Arbeit geht von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung des Arbeitslosengeld von 7 Tagen aus. Als angemessene Bearbeitungsdauer nennt Sie auf Anfrage über “Frag den Staat” eine Dauer von 20 Tagen.
Du solltest einfach mal Google benutzen.
Nicht „durchgehend“!
Es müssen min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein und das innerhalb von 30 Monaten, also von durchgehend kann da nicht die Rede sein.
Alleine das man Kinder hat, begründet noch lange keinen Anspruch auf den erhöhten Satz von 67 % ALG – 1.
Denn Kinder hat man auch wenn dieser angenommen schon 30 oder älter sind, nur besteht da dann kein Anspruch auf 67 %, sondern nur auf 60 %, weil es keinen Anspruch mehr auf Kindergeld ab der Vollendung des 25 Lebensjahres gibt, zumindest für gesunde Kinder nicht.
Voraussetzung für 67 % ALG – 1 ist aber der Anspruch auf Kindergeld für min. 1 Kind.