Bekomme ich Entschädigung, wenn ich Fahrt 4 Stunden früher antreten muss als gebucht, um ICE zu erreichen?
Hallo, ich habe am 29.09.24 ein Ticket von Neustrelitz nach Berlin HBF gebucht. Damals noch durchgängig mit dem RE5 um 12 Uhr. Ca 2 Wochen später wird mein Reiseplan geändert wegen Baustelle auf der Strecke. Nun soll ich am 19.10. um 8 Uhr früh losfahren, damit ich meinen ICE nach München erreiche, sprich 4 Stunden früher als geplant mit 3 Stunden zusätzlichen Wartezeiten dazwischen. Der ICE kommt pünktlich 18 Uhr in München an. Trotzdem verlängert sich meine Reise um 4 Stunden! Das ist doch eine Zumutung!
Wieso hast du nicht ein durchgehendes Ticket zum eigentl. Ziel gebucht?! Selber schuld, die Tickets werden bzgl. Fahrgastrechten komplett getrennt betrachtet.
Kurzfassung:
notting
Was meinst Du mit durchgängiges Ticket? Ich hab m.E. schon ein durchgängiges gebucht. Das ist wohl in meinem Text missverständlich. Von Neustrelitz mit der Regionalbahn bis Berlin und dann mit ICE weiter nach München. Das ist nicht das Problem. Sondern, dass wohl am 29.09. als ich das Ticket für die Fahrt am 19.10. gebucht habe, die Baustelle noch nicht bekannt war. Nun muss ich wegen der Baustelle 4 Stunden früher los.
Achso. Aber wie gesagt, es gilt AFAIK die Verspätung bzgl. der Verbindung wo du dann tatsächlich begonnen hast. Sowas mit früherer Reise wegen so weit im Voraus absehbarer Probleme hatte ich noch nicht. Glaube dann wäre ich ins Auto gestiegen…
notting