Bekanntgabe Steuerbescheid bei Insolvenz?
Hallo, ich hätte eine Frage…
Wie müssen die gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheide bei Personengesellschaften bekanntgegeben werden, wenn für einen Gesellschafter ein Insolvenzverfahren läuft? Wer bekommt hier Steuerbescheide oder Steuerberechnungen?
Danke schonmal für eure Antworten 🙂
Entsprechend des AEAO zu § 251 AO. Da kommt es entscheidend auch darauf an, welche Form der Insolvenz wir haben (IN oder IK Verfahren), welche Stellung der Verwalter hat (Starker/Schwacher Verwalter bzw. Eigenverwaltung).
Pauschal für alle Insolvenzverfahren gibt es da nicht die eine Antwort.
Ich verstehe die Frage nicht.
Was hat die Gesonderte und einheitliche Feststellung denn mit der fakultativen privaten Insolvenz eines der Beteiligten zu tun?
Die festgestellten Einkünfte wirken sich ja später auf die Einkommensteuer des Beteiligten aus. Somit hat die gesonderte und einheitliche Feststellung eine Bedeutung für die private Insolvenz.
Nein, jedenfalls nicht aus Sicht der Gesellschaft und der weiteren Feststellungsbeteiligten. Was die festgestellten Einkünfte anbelangt, hat das weitere Vorgehen der betreffende Gesellschafter selbst zu regeln im Rahmen seiner EStE und seiner PI.