Behindertenausweis verloren. Trotzdem fahren?

Hallo. Meine Freundin hat ihren Behindertenausweis verloren, mit dem sie kostenlos Bus und Bahn fahren kann. Jetzt sagt sie, zu Hause wäre noch eine Kopie, und sie probiert mit der zu fahren. Ich habe aber gelesen man muss immer, das original dabei haben.sie sagte die Busfahrer kennen mich und wenn ein neuer dabei ist, sagt sie einfach den Ausweis hab ich daheim vergessen. das ist ja dann schwarz fahren in dem Moment oder? Weil sie muss dann 40-60 € zahlen stimmt das?

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DeniiisFB
8 years ago

Ja das stimmt.. du brauchst den Ausweis..aber wenn sie ihn kennt dann sollte das kein Problem sein.Problematisch wird es nur wenn es ein neuer ist.Man kann doch auch einfach zahlen..

MehrPSproLiter
8 years ago

In unserer Gegend kann man Papiere, mit denen man kostenlos fahren kann, nachzeigen.

newcomer
8 years ago

sie kann vor Antritt der Fahrt die Kopie dem Fahrer zeigen und wenn der dies akzeptiert braucht sie keine 59.99 Euro zu zahlen

TheAllisons
8 years ago

Nicht direkt, wenn sie den Ausweis zuhause vergisst und eine Kontrolle hat, kann sie den Ausweis ja nachreichen, das sagt ihr der Busfahrer oder Kontrolleur schon wo. Da braucht sie nur die Bearbeitungsgebühr bezahlen

Otakujeannedark
8 years ago

Ich denke sie kann die Kopie nutzen bis sie ihren neuen hat

claushilbig
8 years ago

Theoretisch muss sie das Original dabei haben, das ist richtig.

Sie kann aber immer den Fahrer fragen, ob er sie auch so mitnimmt

  • Wenn der das macht, ist es OK und kein “Schwarzfahren” im eigentlichen Sinne. (Dann bekommt bei einer Kontrolle evtl. der Fahrer den Ärger und nicht sie – Es sei denn, der Fahrer ist dann ein A*** und behauptet, sie hätte sich durchgeschmuggelt.)
  • Wenn der Fahrer sie nicht so mitnimmt, muss sie eben bezahlen und fährt somit auch nicht “schwarz”.

Und falls ihr dann doch wider Erwarten tatsächlich ein Kontrolleur ein “erhöhtes Beförderungsentgelt” verpasst, dann kann sie damit und dem Original der B-Ausweises (das sie sich dann schnellstens wieder besorgen sollte!) innerhalb einer bestimmten Frist (meist 7 Tage) zur Geschäftsstelle und zahlt dann nur eine Bearbeitungsgebühr (7,- Euro oder so) statt der 60,-