Bedarfsgemeinschaft?

Bin mit meiner Freundin zusammengezogen, Sie hat ihren Job verloren und nun heute Arbeitslos gemeldet.

Das Arbeitsamt möchte nun das ich jede mögliche Freizeit für die Kinderbetreuung opfere (sie hat zwei kleine Kinder ). Damit Sie während der Woche arbeiten gehen kann.

Ist das legitim, ich wusste vor 1 Monat nicht das ich plötzlich zur Vollzeit Nanny werden muss.

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isomatte
1 year ago

Wenn es nicht auch deine Kinder sind, dann bist Du zu gar nichts verpflichtet, zumindest solange es um ALG – 1 von der Agentur für Arbeit geht nicht.

Bei Bürgergeld vom Jobcenter unter Umständen dann nach einem Jahr nachdem ihr zusammen gezogen seid, dann könnte euch das Jobcenter als BG – Bedarfsgemeinschaft ansehen und dein Einkommen und ggf. Vermögen entsprechend berücksichtigen.

Ich nehme an das deine Freundin bei der Agentur für Arbeit dich deshalb angegeben hat, weil ein Anspruch auf ALG – 1 nur dann bestehen kann, außer natürlich die Anwartschaftszeit erfüllt zu haben, wenn man der Vermittlung in Arbeit an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen kann und die Betreuung des bzw.der Kinder gesichert ist.

GutenTag2003
1 year ago

Nein, das kann das Arbeitsamt nicht verlangen, sofern es nicht auch Deine Kinder sind.

Vermutlich hat Deine Freundin dort gesagt dass sie zur Arbeit(saufnahme) voll zur Verfügung steht.

Wäre sie nicht verfügbar hätte das Auswirkung auf das Arbeitslosengeld.

Das solltest Du mit Deiner Freundin klären.

DasOrakel
1 year ago

sie hat zwei kleine Kinder

Ich entnehme den Worten, daß Du nicht der Kindesvater bist, und was das Arbeitsamt diesbgezüglich möchte oder nicht möchte, ist insofern irrelevant.

Deine Freundin bekommt jedoch u.U. kein Arbeitslosengeld, wenn sie niemanden für die Kinderbetreuung hat.

ich wusste vor 1 Monat nicht das ich plötzlich zur Vollzeit Nanny werden muss.

Unverhofft kommt oft 😀

Koenig6
1 year ago

die können dir garnix

Rubezahl2000
1 year ago

Verdienst du genug für euch alle zusammen? Dann wäre das eine Lösung