Azubi BAföG Freibetrag?

Hallo erstmal! xD

Ich hätte eine Frage zum Thema BAföG in der Ausbildung.

Ich habe gelesen, dass Azubis vom BAföG (im Gegensatz zu Studenten) nichts zurückzahlen müssen. Das bedeutet, dir wird quasi einfach Geld vom Staat geschenkt.

Jetzt ist das so, und das habe ich nicht ganz verstanden, dass es einen Freibetrag für BAfög gibt. Dieser liegt bei ca. 520€. Auf der offiziellen Seite wird mehrfach erwähnt, dass ich nebenher problemlos Minijobs machen kann und diese werden mir nicht einmal abgezogen.

Jetzt meine Frage: Was ist dann mit dem Azubigehalt?? Azubis bekommen doch auch so um die 1000€ im Monat. Sind diese schon in dem Freibetrag enthalten?? Weil davon wird irgendwie nichts erwähnt…

(4 votes)
Loading...

Similar Posts

Subscribe
Notify of
7 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
SlightlyAnnoyed
8 months ago

Hallo, da bringst du wohl es was durcheinander. Betriebliche Ausbildungen (bei denen du also in einem Betrieb arbeitest, in die Berufsschule gehst und eine Auszubildenengehalt bekommst) sind nicht förderfähig. BAföG gibt es nur für rein schulische Ausbildungen. Da gibt es in der Regel kein Gehalt, oftmals muss man sogar Schulgeld zahlen. Nur dafür gibt es BAföG.

stefanwagner822
8 months ago

Die Frage zur Berechnung des BAföG und des Freibetrags bei Azubis ist etwas komplex, da die Regelungen zwischen Studierenden und Auszubildenden unterschiedlich sein können.

1. Unterschiedliche Arten von BAföG

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass es unterschiedliche Arten von BAföG gibt:

  • Schüler-BAföG: Für Schüler, die eine schulische Ausbildung machen.
  • Studenten-BAföG: Für Studierende an Hochschulen.
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Für Azubis in einer dualen Ausbildung (Betrieb + Berufsschule).

2. BAföG-Rückzahlung

  • Studenten-BAföG: Muss teilweise zurückgezahlt werden (zinsloses Darlehen).
  • Schüler-BAföG: Muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

3. Einkommen und Freibeträge

Beim BAföG gibt es Freibeträge für das eigene Einkommen und Vermögen. Diese Freibeträge können variieren, je nachdem, ob man Schüler, Studierender oder Auszubildender ist.

a) Einkommen beim Studenten-BAföG

  • Studierende dürfen aktuell bis zu 520€ pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen (dieser Betrag ist der sogenannte Minijob-Freibetrag).
  • Einkommen über diesen Freibetrag hinaus wird auf das BAföG angerechnet und kann die Höhe der BAföG-Leistungen reduzieren.

b) Einkommen beim Schüler-BAföG

  • Hier gibt es ebenfalls Freibeträge, die etwas höher sein können als bei Studierenden.

c) Einkommen bei Azubis (Berufsausbildungsbeihilfe, BAB)

  • Bei Azubis, die BAB beantragen, wird das Ausbildungsgehalt als Einkommen berücksichtigt.
  • Es gibt Freibeträge, die für das eigene Einkommen und das Einkommen der Eltern gelten. Das heißt, das Einkommen des Azubis wird ab einer bestimmten Höhe auf die Höhe der BAB-Leistungen angerechnet.

4. Spezielle Regelung für Azubis

Azubis in einer dualen Ausbildung bekommen in der Regel keine BAföG-Leistungen, sondern Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die vom Arbeitsamt/Jobcenter verwaltet wird. Hier wird das Azubigehalt als Einkommen berücksichtigt.

Beispielrechnung für BAB:

  • Das Azubi-Gehalt wird komplett berücksichtigt.
  • Es gibt einen Freibetrag für eigenes Einkommen (ähnlich wie beim BAföG), der bei ca. 520€ liegt.
  • Wenn das Azubi-Gehalt über diesen Freibetrag hinausgeht, wird der überschreitende Betrag auf die BAB-Leistung angerechnet.

Zusammenfassung:

  1. BAföG für Azubis: In der Regel erhalten Azubis keine BAföG-Leistungen, sondern BAB.
  2. Freibetrag: Beim BAföG für Studierende und Schüler gibt es Freibeträge für Einkommen (520€ beim Minijob), darüber hinausgehendes Einkommen wird angerechnet.
  3. Azubigehalt: Das Gehalt von Azubis wird bei der Berechnung der BAB berücksichtigt, es gibt jedoch Freibeträge, die nicht angerechnet werden.

Es ist immer ratsam, sich direkt bei der zuständigen BAföG- oder BAB-Stelle zu informieren, um die spezifischen Regelungen und individuellen Berechnungen für die eigene Situation zu erfahren.

Jurafuchs
8 months ago

Danke ChatGPT.

isomatte
8 months ago

Ein Azubi hat keinen Anspruch auf Bafög – das kommt nur in einer schulischen Ausbildung oder Studium in Betracht.

In einer betrieblichen Erstausbildung mit einer Vergütung käme dann nur BAB – Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit in Betracht.

Einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet und dafür muss das Kind eine eigene Meldeanschrift haben, darf also nicht mehr bei den Eltern wohnen und gemeldet sein.

Mit einer Vergütung von um die 1000 Euro wird wohl wenig bis gar kein BAB – Anspruch bestehen und es kommt nicht nur auf die Vergütung des Kindes, sondern auch auf das Einkommen der Eltern an, ob und wenn ja in welcher Höhe ein Anspruch bestehen könnte.

Ein Minijob ist sowohl bei BAB – als auch bei Bafög – unschädlich und hätte keinen Einfluss auf die Höhe eines möglichen Anspruchs.

BAB – und Bafög – für Schüler müsste bei rechtmäßigem Bezug auch nicht zurück gezahlt werden.

DasOrakel
8 months ago

Auszubildene bekommen grundsätzlich kein BAföG.

Insbesondere dann nicht, wenn sie eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Rheinflip
8 months ago

Reguläre Azubis bekommen BAB, nicht Bafög. Tatsächlich darf man neben Azubientgelt und Bab noch max Minijob dazuverdienen. Mit 1k Azubientgelt gibt’s aber kaum BAB.

Für SchülerBafög gelten vergleichbare Regeln