Azubi BAföG Freibetrag?
Hallo erstmal! xD
Ich hätte eine Frage zum Thema BAföG in der Ausbildung.
Ich habe gelesen, dass Azubis vom BAföG (im Gegensatz zu Studenten) nichts zurückzahlen müssen. Das bedeutet, dir wird quasi einfach Geld vom Staat geschenkt.
Jetzt ist das so, und das habe ich nicht ganz verstanden, dass es einen Freibetrag für BAfög gibt. Dieser liegt bei ca. 520€. Auf der offiziellen Seite wird mehrfach erwähnt, dass ich nebenher problemlos Minijobs machen kann und diese werden mir nicht einmal abgezogen.
Jetzt meine Frage: Was ist dann mit dem Azubigehalt?? Azubis bekommen doch auch so um die 1000€ im Monat. Sind diese schon in dem Freibetrag enthalten?? Weil davon wird irgendwie nichts erwähnt…
Hallo, da bringst du wohl es was durcheinander. Betriebliche Ausbildungen (bei denen du also in einem Betrieb arbeitest, in die Berufsschule gehst und eine Auszubildenengehalt bekommst) sind nicht förderfähig. BAföG gibt es nur für rein schulische Ausbildungen. Da gibt es in der Regel kein Gehalt, oftmals muss man sogar Schulgeld zahlen. Nur dafür gibt es BAföG.
Die Frage zur Berechnung des BAföG und des Freibetrags bei Azubis ist etwas komplex, da die Regelungen zwischen Studierenden und Auszubildenden unterschiedlich sein können.
1. Unterschiedliche Arten von BAföG
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass es unterschiedliche Arten von BAföG gibt:
2. BAföG-Rückzahlung
3. Einkommen und Freibeträge
Beim BAföG gibt es Freibeträge für das eigene Einkommen und Vermögen. Diese Freibeträge können variieren, je nachdem, ob man Schüler, Studierender oder Auszubildender ist.
a) Einkommen beim Studenten-BAföG
b) Einkommen beim Schüler-BAföG
c) Einkommen bei Azubis (Berufsausbildungsbeihilfe, BAB)
4. Spezielle Regelung für Azubis
Azubis in einer dualen Ausbildung bekommen in der Regel keine BAföG-Leistungen, sondern Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die vom Arbeitsamt/Jobcenter verwaltet wird. Hier wird das Azubigehalt als Einkommen berücksichtigt.
Beispielrechnung für BAB:
Zusammenfassung:
Es ist immer ratsam, sich direkt bei der zuständigen BAföG- oder BAB-Stelle zu informieren, um die spezifischen Regelungen und individuellen Berechnungen für die eigene Situation zu erfahren.
okay, vielen Dank für diese ausführliche Antwort.
Ist es dann beim BAB so, dass mir der komplette Betrag vom Minijob abgezogen wird, den ich dazuverdiene? Also dass ich dann z.b. statt 700€ halt nur 200€ Fördergeld bekomme? Weil dann bringt es mir ja nichts.
Danke ChatGPT.
Ein Azubi hat keinen Anspruch auf Bafög – das kommt nur in einer schulischen Ausbildung oder Studium in Betracht.
In einer betrieblichen Erstausbildung mit einer Vergütung käme dann nur BAB – Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit in Betracht.
Einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet und dafür muss das Kind eine eigene Meldeanschrift haben, darf also nicht mehr bei den Eltern wohnen und gemeldet sein.
Mit einer Vergütung von um die 1000 Euro wird wohl wenig bis gar kein BAB – Anspruch bestehen und es kommt nicht nur auf die Vergütung des Kindes, sondern auch auf das Einkommen der Eltern an, ob und wenn ja in welcher Höhe ein Anspruch bestehen könnte.
Ein Minijob ist sowohl bei BAB – als auch bei Bafög – unschädlich und hätte keinen Einfluss auf die Höhe eines möglichen Anspruchs.
BAB – und Bafög – für Schüler müsste bei rechtmäßigem Bezug auch nicht zurück gezahlt werden.
Auszubildene bekommen grundsätzlich kein BAföG.
Insbesondere dann nicht, wenn sie eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Reguläre Azubis bekommen BAB, nicht Bafög. Tatsächlich darf man neben Azubientgelt und Bab noch max Minijob dazuverdienen. Mit 1k Azubientgelt gibt’s aber kaum BAB.
Für SchülerBafög gelten vergleichbare Regeln