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Akka2323
3 years ago

Deiner Versicherung melden. Es gibt einen Fond für Opfer von Fahrerflucht und die Polizei einschalten.

MISTERM3
3 years ago
Reply to  Akka2323

Diese zahlt aber keine Schäden am Fahrzeug!

“Liegt der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor, kommt es allerdings zu Einschränkungen für das Tätigwerden der Verkehrsopferhilfe.

Bei einer Fahrerflucht, werden Schäden am Kfz nicht ersetzt. Auch muss die Summe der anderen Sachschäden – wie zum Beispiel an der Kleidung oder dem Gepäck – mindestens bei 500 Euro oder höher liegen.”

Anson12
3 years ago

Sofort deine Versicherung melden und vom Begutachter überprüfen lassen. Wenn du Glück hast, findet er den Unfallverursacher

General229man
3 years ago
Reply to  Anson12

Der Unfallverursacher kann vom Begutachter nicht überprüft werden. Und wenn, von der Polizei

MISTERM3
3 years ago

Sofort der Polizei melden und Anzeige wegen Fahrerflucht machen!

Wenn niemand gefunden wird bleibst du auf deinem Schaden sitzen und kannst die Kosten selbst tragen!