Auto weg gegeben?

Habe vor über 5 Jahren mein Auto was nicht mehr Fahrtüchtig war an Jemanden Abgegeben (Südländer) die den Kostenfrei mitgenommen haben und fertig ist. Nun ist der Wagen wieder aufgetaucht und wurde zwangsabgeschleppt und verwahrt. Nun möchte das Ordnungsamt eine Strafgebühr von mir haben obwohl ich den Wagen Ordnungsmäßig abgemeldet habe und weg gegeben habe.

Was kann ich tun damit mir das nicht angelastet werden kann??

zur Info: An welche Firma ich den damals abgegeben habe weiß ich nicht mehr.

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AlterHaudegen75
3 years ago

Wenn du keinen Kaufvertrag, Schenkungsvertrag und oder einen Verwertungsnachweis hast, kommst du nur aus der Nummer heraus wenn du dich mit dem damaligen Typen ins benehmen setzt. Solltest du noch Wissen wer das gewesen ist und hast im Idealfall noch seine Kontaktdaten, muss er dir im Nachhinein bestätigen wann er genau das Fahrzeug erhalten hat. Da man Kauf-und Schenkungsverträge (meine ich zumindest) nicht Rückdatieren darf, muss der Typ dir dann eine Art Bestätigung in die Hand drücken. Hast du keine Ahnung mehr wer das war und wann genau es passiert ist, hast du aus meiner Sicht keine andere Wahl als zu Zahlen. Aber vielleicht hat hier ja noch jemand eine Idee wie du da heraus kommst.

AlterHaudegen75
3 years ago
Reply to  Stephan301092

Na das habe ich doch in meiner Antwort geschrieben. Wenn du weißt wer das gewesen ist soll/muss er dir eine schriftliche Bestätigung darüber ausstellen, wann (Datum/Uhrzeit) und wo (Ort der Übergabe) er das Fahrzeug erhalten hat. Die Frage ist jedoch ob Er oder Sie, vorausgesetzt du weißt noch wer das war, dass auch Rückwirkend machen würde. Eine weitere Frage ist ja auch ob das Zwangsabschleppen in irgendeiner Weise mit der damaligen Sache bzw. dem Typen zu tun hat.

AlterHaudegen75
3 years ago

So sieht’s leider aus. Du hättest dann zwar mehr oder weniger einen Nachweis für die Abmeldung , aber das sagt ja dann noch lange nichts über dem Verbleib aus. Nur weil du das Fahrzeug Abgemeldet hast heißt das ja nicht automatisch das du die Kiste vertickt hast.

schleudermaxe
3 years ago

Nicht so ganz, die werden bestimmt nicht mehr haften bzw. bezahlen wollen für Kisten, die dem Kunden nicht mehr gehören.

Genau deshalb steht ja in den Vereinbarungen, auch in Deinen, Name und Adresse und Übergabetag zu uns.

schleudermaxe
3 years ago

Und wieso weiß Deine Versicherung das nicht?

Dein Makler möge in die Unterlagen schauen, die Du ihm damals gegeben hast.

schleudermaxe
3 years ago

Wer die Spielregeln nicht einhält, sollte jetzt nicht rumzicken und einfach bezahlen.

Auch Du hast damals vereinbart, bei einem Verkauf werden Versicherung und Zulassungsstelle informiert, wegen der Nachhaftung mit Name und Adresse vom Käufer.

IXXIac
3 years ago

Hallo

also zuerst muss man mal die Umstände von vor 5 Jahre rekapitulieren.

Mündliche Kaufverträge ohne schriftliche Nachweisse sind unter Kaufmännern üblich/zulässig und man muss als Privatmensch Kaufverträge nicht ein Jahrzehnt archivieren. Evtl. reicht eine Eidesstattliche Versicherung aber das Problem muss man mit einem Anwalt angehen.

Und das Problem ist ja nicht Neu und ging die letzten 40 Jahre mehrmals durch die Presse deswegen macht man Verträge und fotografiert denn Pass des Käufers

Hamburger02
3 years ago

Was kann ich tun damit mir das nicht angelastet werden kann??

Das Ordnungsamt wendet sich betreffs der Kosten grundsätzlich immer an den letzten registrierten Eigentümer bzw. Halter. Das dürfen die auch.

Du kommst da nur dadurch raus, dass du nachweisen kannst, dass Fahrzeug nach dir einen neuen Eigentümer hatte. Wenn du allerdings kein Schriiftstück betreffs der Übergabe hast, dürfte das schwierig bis unmöglich werden.

Für diesen Zweck des Nachweises eines (kostenlosen) Eigentumüberganges schließt man in der Regel einen Kaufvertrag mit der Kaufsumme von 1,- ab.

DerBayer80
3 years ago

Mach schonmal den Geldbeutel auf zzgl Entsorgung usw. Ohne Kaufvertrag kein Nachweis wer wo wann wie die Karre übernommen hat. Die Kiste scheint ja auch seit dem nie Nähe angemeldet gewesen zu sein, da sich die Behörden hier immer an den letzten Halter wenden.

Allein die Abmeldebestätigung bei der Versicherung oder der Zulassungsstelle ist nicht ausreichend um zu belegen das du die Kiste verkauft hast.

Also rechne damit dass du schön alles bezahlen wirst

BackupBone
3 years ago

Ich gehe davon aus, dass du entweder die Firma nicht mehr findest, oder wenn doch die dann mangels Zeugen alles abstreiten.

Das bedeutet: Du wirst zahlen müssen.

Agentpony
3 years ago
Reply to  Stephan301092

Zieh mal nicht über die ach-so-üblen Südländer her – für Dich war damals der schwarze, undokumentierte Ablauf der Sache auch völlig OK, als Du noch dachtest, Du wirst ohne Arbeit deine Kiste los .

Horst7689
3 years ago

Es wäre damals sinnvoll gewesen, einen Kaufvertrag oder eine Verwertungsbestätigung abzuschließen, auch wenn dort eine Schenkung oder ein Kaufbetrag von 0€ eingetragen worden wäre.

Gab es irgendeine Bestätigung der Fahrzeugabgabe?

Jetzt erstmal schriftlich Einspruch einlegen, Situation erklären und auf Antwort warten.

verreisterNutzer
3 years ago
Reply to  Stephan301092

Dann wirst du wohl zahlen müssen. Selbst wenn du dich noch erinnern solltest an wen du die Karre abgegeben hast, denke ich, dass dieser dir keine Bestätigung über den Erhalt des Fahrzeugs geben wird. Schon gar nicht nach so einer langen Zeit. Das ist leider kein Einzelfall mit solchen Firmen. Diesen dann etwas Nachzuweisen ist schon fast unmöglich.

Vampire321
3 years ago

Deshalb macht man immer eine Übergabe Vereinbarung mit ausweiskopie

jetzt hast du die A-Karte

miqona
3 years ago

Dies dem Ordnungsamt verklickern- evtl. Mit Rechtsbeistand

Koernchen79
3 years ago

Keinen Kauf- oder Übergabevertrag gemacht?

Koernchen79
3 years ago
Reply to  Stephan301092

Das ist schlecht. Gibt es irgendwelche Zeugen, dass der Wagen abgegeben wurde?

verreisterNutzer
3 years ago

Kaufvertrag rauskramen und zeigen. Evtl reicht auch die Abmeldebestätigung

verreisterNutzer
3 years ago
Reply to  Stephan301092

Du bekommst beim Abmelden aber eine Bescheinigung über die Abmeldung. Ist erstmal besser als garnichts. Wenn du keinen Kaufvertrag gemacht hast und keine Quittung über die Übergabe des Kfz hast, hast du ein Problem.

Ich habe letztes Jahr einen Verwertungsnachweis bekommen, als ich den gecrashten Yaris meiner Tochter abholen liess. Diesen Nachweis bewahre ich natürlich auf …

Otilie1
3 years ago

du hast ihn ordnungsgemäß abgemeldet bei der Zulassung und Versicherung ?

schleudermaxe
3 years ago
Reply to  Stephan301092

Nö, eben nicht, die verlieren die Adresse und den Namen vom Käufer nicht, da bin ich mir sicher.

Otilie1
3 years ago
Reply to  Stephan301092

dann lass dir das von diesen beiden bestätigen, müsste doch möglich sein

verreisterNutzer
3 years ago
Reply to  Otilie1

Selbst wenn dem so ist es sagt nichts über den Verbleib des Fahrzeuges aus. Ein Kauf/ Schenkungsvertrag oder ein Verwertungsnachweis würde dies tun.

wattdennnu2
3 years ago

Problematik welche Firma nimmt diese Kosten die dadurch entstanden sind schon auf sich.

Keine dritte Person, sondern du selbst.

wattdennnu2
3 years ago

Das ist aber keine Bestätigung, dass das Fahrzeug sich nicht mehr in seinem Besitz bzw. Eigentum befindet.

G36AcrUmp
3 years ago

Moinsen,

hast du ein Kaufvertrag?

verreisterNutzer
3 years ago
Reply to  Stephan301092

Na jetzt wird es Interessant. Verkauf unter Freunden und jetzt weißt du nicht mehr an wen du die Kiste abgegeben hast? Langsam wird die Sache echt Merkwürdig.

G36AcrUmp
3 years ago

Achsoooooo, hab dich ausversehen angepingt😂😂

AlterHaudegen75
3 years ago

Das habe ich sehr wohl aber was hat das mit mir zu tun? Ich verstehe da den Zusammenhang nicht so ganz.

G36AcrUmp
3 years ago

Hast du die Frage nicht gelesen?

AlterHaudegen75
3 years ago

Auf welchen Kosten soll ich denn bitte Sitzen?

G36AcrUmp
3 years ago

Du sitzt leider auf den Kosten

AlterHaudegen75
3 years ago

Das habe ich mir gerade auch gedacht. ….