Is it legal to live exclusively on tax-free tips?
This weekend, I took part in a "free city tour" in Malmö. These tours are available in many places, including Germany, and they emphasize that they're free, but tips are appreciated.
I was surprised when the tour guide said she'd been doing this full-time since finishing her studies. So I did some observation and did some math. On our tour—during the off-season—there were 20 participants. Most gave 10 euros per person or 15-20 per couple, just like we did. So, assuming an average of just 7.50 euros per person, the lady received a 150-euro tip.
One tour lasts 2.5 hours, so during peak season, you can even do two in one day. If you calculate that she does 20 such tours per month, which isn't a problem on average throughout the year (so pure "working time" on the tours is 50 hours per month), and the number of participants and tips are the same as on my tour (although she certainly has more participants during peak season), then she comes up with an average monthly income—sorry, tip income—of €3,000.
My question now – with reference to the situation in Germany (!): Tips are tax-free in Germany. Does this also apply in a case like this, if it's the primary income and if the tips reach a certain amount?
Since she has no income other than tips, could she theoretically receive additional support from the state?
Note: I'm NOT making a moral judgment; I'd simply like to understand from tax experts whether tips are taxable in such cases, or whether German tax law allows you to keep the entire net amount. Then the job isn't unattractive at all, even if you do need a bit of time for marketing and organization in addition to the tours.
Thanks!
Schauen wir uns den Gesetzestext an, § 3 Nr. 51 EStG:
Hier haben wir keine Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, sondern die Leistung eines Gewerbetreibenden. Die Zahlung kommt auch nicht von einem Dritten, sondern vom Kunden der Tour.
Ergebnis: Es ist in diesem Fall nicht steuerfrei.
Nein steuerfreie Spenden können nur Körperschaften vereinnahmen, deren Gemeinnützigkeit vorab vom Finanzamt anerkannt worden ist.
Bei einem Gewerbetreibenden sind das alles steuerpflichtige Betriebseinnahmen, wie die ganzen Spenden an Twitch Streamer usw.
Danke, sehr gut und detailliert erklärt!
Unwahrscheinlich. Das wäre in meinen Augen schon Problematisch mit dem Element des Trinkgeldes als solchem, weil das in aller Regel eher in Richtung ‘nicht selbständiger Arbeitnehmer bekommt es zusätzlich zur Vergütung geht’.
Hier hätten wir, so wie ich dich verstehe, ohnehin schon eine selbständige Tätigkeit oder zumindest eine, die ggf. als solche zu Qualifizieren ist (zumindest hab ich nicht gemerkt, dass da jemand weisungsgebunden unterwegs wäre… im Gegenteil, du meinst ja man müsste Marketing und Organisation selbst erledigen). Da wären das dann wohl Einkünfte aus der entsprechenden Tätigkeit und nicht als Trinkgeld im eigentlichen d.h. steuerrechtlich definierten Sinne zu sehen.
Danke, ich persönlich würde dem zustimmen. Allerdings wird das “Trinkgeld” ja Bar in die Hand übergeben und keiner kann die Höhe kontrollieren. Könnte man es anders deklarieren, zB als Spende, um es steuerfrei zu bekommen?
Das ist aber nicht Problem des Finanzamts. Letztlich muss der Steuerpflichtige seine selbständige Tätigkeit ‘verwalten’.
Klar kann man sowas leicht hinterziehen… aber darum geht es nicht.
Nein. Eventuell als Schenkung, aber das Finanzamt ist doch nicht dämlich. Es ist doch ziemlich klar, dass bei sowas im Endeffekt ein Entgelt für eine Tätigkeit (nämlich die Führung) vorliegt. Dass das Entgelt vorher nicht festgelegt ist, steht dem nicht im Wege.
Hier die (steuerrechtliche) Definition einer Spende.
Du merkst also, dass das durch die Bank weg nicht passt. Sie bekommt das Geld ja gerade für die Führung.
Danke für die ausführliche Antwort! Ich finde das, ehrlich gesagt, beruhigend.
3 Nr 51
Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist;
Das ist in ihrem Fall kein Trinkgeld
Danke, das ist eine gute und vollkommen nachvollziehbare Erklärung. Sähe es anders aus, wenn man statt “Trinkgeld” von “Spende” sprechen würde?
Wovon ‘gesprochen’ wird ist letztlich egal. Du kannst auch deinen Arbeitslohn mit dem Vermerk ‘Spende’ aufs Konto überweisen lassen, wenn dein Arbeitgeber da mitspielt
Deswegen haben juristische Begriffe ja Definitionen und letztlich muss geschaut werden, inwieweit das darunterfällt.
Spoiler: Eine steuerrechtliche Spende ist etwas völlig anderes.