Ausbildung über Agentur für Arbeit mithilfe des Jobcenters oder Wohngeld – wer hat Erfahrungen?

Hallo liebe community,

Und zwar ist folgendes: ich habe meinen Job verloren vor 2,3 Monaten- kein Problem aber, ich wollte eigentlich einfach weiter wo anders arbeiten, doch im “normalen Zuge” gemäß meiner Kündigung habe ich mich arbeitssuchend gemeldet, sowie voraussichtlich für den Kündigungstag arbeitslos. Im Zuge dessen hat mich die Ansprechperson von der Agentur für Arbeit angerufen und wegen der kommenden Arbeitslosigkeit gefragt ob ich nicht lieber eine Ausbildung machen möchte, das wäre.doch auch besser für die zukunft und hat von einem “Recht auf Ausbildung” gesprochen. An sich ja wieso nicht, konnte ich einstimmen und habe doch aber auch aufgrund meiner individuellen Lebensumstände gesagt, dass ich einen Autokredit am laufen habe, sowie Schulden (u.a. durch 2x Kaution, wo ich auf 1 warte, und etwas private), sowie eine eigentlich schon zu teurere Wohnung, und ich mir eine weitere Kaution wohl so auch nicht leisten könnte selbst wenn ich dafür umziehe (ggf wäre es aber doch auch möglich… Aber die auf die ich dann hier warten müsste ggf ist schon ordentlich, also ich sehe es eher als keine Option). Naja, zu allem- hat die Ansprechperson gesagt: aach alles kein Problem, v.a. bei dieser befristeten sache, ganz easy und cool, es gibt vielleicht die chance dass der Staat die Schulden ablöst, und nach der Ausbildung kann ich sie dort mit den kleinsten zinsen anfangen abzubezahlen, teurere Wohnung kein Problem, ist ja nur befristet dann geht das, dann wegen Auto- ja natürlich macht es weniger Sinn dann für diese 2 Jahre das Auto wieder verkaufen zu müssen, auch wären 150 euro extra monatlivh möglich, das steuerfreie 100 euro von einem Minijob (wenn dieser dir ausbildung nicht gefährdet) gibt nach 1 jahr sowir am ende jeweils 1500 euro für bestandene Prüfungen (womit ich schon fest rechnen kann mmn) das geht alles, kein Problem. Ich dachte echt, wow sehr cool dann machen wir das doch (gehe eh in einen notstands-bereich auch, daher hatte ich ein gutes gefühl noch dazu). Dann ist es aber so dass mein Nettogehalt eigentlich schon so gering ist dass ich Bürger oder wohngeld beantragen muss, ist ja auch an sich kein Problem, doch ich rief beim Jobcenter an und hatte vorher recherchiert und sogar etwas von einem “recht auf einen Termin” gelesen, was mich etwas stutzig gemacht hat, und die Ansprechperson am Telefon war schon fast genervt und sagte zu vielem nein, und dass da eigentlich auch keine Chance ist: der autokredit juckt sie null, 12 Monate ganz strikt Wohnung, danach “angemessen”- zum näheren konnte er mir aber auch nicht den richtwert nennen, und ja miete+563+ (steuerfrei, danach 20% dürfen behalten werden) 100 Euro Minijob, sonst wird eh alles abgezogen.

Beim Wohngeld habe ich mich noch nicht gemeldet, und habe auch einen Beratungstermin in 1 Woche, doch Ich mache mir jetzt irgendwie Sorgen dass ich eher da mit “zu rosigen” Aussichten angelockt wurde und das ganze so einfach oder für meine ( kreditlastige) Situation nicht wirklich passt- und.wollte nach praktischer Erfahrung von “betroffenen” Fragen.

Wie lief es in dieser Zeit?

Ist das “schwer” zu bekommen wirklich?

kommt das geld pünktlich, kann sich jemand drauf verlassen?

Werden die 1500 euro Prüfungsprämie angerechnet? (Denke vlt gleiche ich damit den “mehrwert” der teuren wohnung aus, das brauche ich dann, wenn es abgezogen wird sollte ich jetzt schon wissen und überlegen wegen wohnung nach 1 Jahr (untermiete/Vermietung habe ich ehrlichgesagt sehr wenig Interesse dran, höchstens air bnb. Aber möchte eigentlich gar kein “Risiko andere leute” in die Rechnung nehmen. Für den Fall dass jmd dann nicht zahlt oder nicht auszieht..

Welche 150 euro extra monatlich könnten gemeint sein? Steht das separat vom Abzug des bürgergelds? Die Ansprechperson vom jobcenter sagte 563 und ENDE (ausser minijob… noch sowas irgendwie, selbst gesagt hat die Person es auch nicht…).

Ganz generell wäre es noch interessant ob jemand weiss wann die ausbildungen über die agentur für Arbeit losgeht, 2x im Jahr? Darf jmd in der Wartezeit Dann wiederum arbeiten zb? Sonst “läuft” ja auch schon das “ok miete” Jahr ohne Ausbildung. … irgendwie finde ich das macht teilweise echt schwierigkeiten dass diese Ämter da nicht mehr ein einfaches system haben, und mir diese “infos” um die Ohren hauen die aber die andere stelle dann nichts davon weiss, bzw. Das Gegenteil (sehr überzeugend) sagt..

Vielleicht hat jemand praktische Erfahrung, und kann etwas sagen was realistisch ist, oder auch worauf ich mich im schlimmsten fall vorbereiten muss auch..

Vielen Dank für eure Zeit.

Viele Grüße

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isomatte
1 month ago

Wie alt bist Du, hast Du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, was zahlst Du für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, in welcher Stadt wohnst Du und was würdest Du dann an Bruttovergütung bekommen ?

Deine privaten Kredite oder Schulden interessieren tatsächlich nicht, da gibt es auch kein zinsloses Darlehen vom Jobcenter.

Könnte es bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen geben, also wenn Anspruch auf eine Aufstockung vom Jobcenter bestehen würde und es um Mietschulden gehen und die Obdachlosigkeit drohen würde, dann könnte es auf schriftlichen formlosen Antrag ein zinsloses Darlehen vom Jobcenter geben, wenn dadurch die Obdachlosigkeit verhindert würde.

Wenn Du nur ALG – 1 von der Agentur für Arbeit bekommen würdest, dürftest Du im Regelfall in unter 15 Stunden die Woche bis zu 165 Euro Netto im Monat ohne Anrechnung auf deine Leistungen verdienen.

Es sei denn, man hat sein Nebeneinkommen min.schon 12 Monate innerhalb von 18 Monaten, dann würde aus den 12 Monaten ein Durchschnitt ermittelt und den dürfte man dann auch weiterhin ohne Anrechnung in unter 15 Stunden die Woche verdienen, min.aber diese 165 Euro Netto.

Würdest Du zusätzlich noch Bürgergeld bekommen, dann müssten zwei Berechnungen erfolgen, erst einmal nach dem SGB – lll von der Agentur für Arbeit für das ALG – 1.

Denn wenn Du diese letzte Voraussetzung nicht erfüllen würdest, zieht dir ja die Agentur für Arbeit alles was über 165 Euro Netto im Monat liegt vom ALG – 1 ab, dadurch würde sich dein anrechenbares ALG – 1 beim Jobcenter ja entsprechend verringern.

Das Jobcenter würde dann das anrechenbare ALG – 1 nehmen und dazu dein anrechenbares Nettoeinkommen nach Abzug deines Freibetrags dazu addieren und dann das gesamte anrechenbare Einkommen auf deinen Bedarf nach dem SGB – ll anrechnen.

Wenn Du nicht mehr unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent bist und der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze nicht anzuwenden wäre, gilt auf Erwerbseinkommen der normale Freibetrag nach Paragraf 11 b SGB – ll.

Also vom Bruttoeinkommen wären die ersten 100 Euro der Grundfreibetrag, bis 520 Euro Brutto dann nochmal 20 % Freibetrag.

Ab 520 Euro bis 1000 Euro Brutto 30 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag.

Wäre deine Warmmiete nicht angemessen, müsste diese beim Jobcenter derzeit für 1 Jahr anerkannt und bei Bedarf auch voll übernommen werden.

Dann würde es eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung geben, im Regelfall sollte diese dann min.noch einmal für 6 Monate anerkannt werden, danach im Regelfall nur noch die angemessenen Kosten und man müsste den Differenzbetrag selber zuzahlen, wenn man die Kosten nicht senken könnte oder durch Umzug in eine neue Wohnung senken würde.

Die Prämie für Weiterbildung oder Umschulung darf meines Wissens nicht angerechnet werden, gibt es ja beim Jobcenter derzeit auch noch.

Würdest Du noch unter 25 sein, bestünde in einer Ausbildung auch wieder Anspruch auf Kindergeld von derzeit 255 Euro, müsste von einem Elternteil beantragt werden und würde beim Jobcenter als sonstiges Einkommen voll auf deinen Bedarf angerechnet, weil ja schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt würden.

Hättest Du kein Erwerbseinkommen, sondern angenommen nur sonstiges Einkommen wie ALG – 1 oder Kindergeld, könntest Du ab der Vollendung des 18 Lebensjahres min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Wohngeld von der Wohngeldbehörde käme nur dann in Betracht, wenn man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum ist, kein Bafög – oder BAB – bekommt und auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf hat und das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen würde.

Dem Grunde nach keinen Anspruch haben bedeutet, dass man im Regelfall nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung keinen Anspruch mehr auf BAB – Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit hat.

Also nicht nur deshalb kein BAB – bekommt, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist oder die eigene Nettovergütung in der Erstausbildung.

Hättest Du also schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, könnte dem Grunde nach Anspruch auf Wohngeld bestehen, wenn Du Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum bist und das zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen würdest.

Das Einkommen müsste so hoch sein, dass Du deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom selber zahlen kannst.

Dann solltest Du derzeit noch etwa 450 Euro zur Verfügung haben, damit Du das zuschussfähige Mindesteinkommen erreichst.

Wären von derzeit 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB – ll etwa 80 %, die man nach Zahlung der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom noch übrig haben sollte, damit man das zuschussfähige Mindesteinkommen erreicht.

isomatte
1 month ago
Reply to  NurSoUndSo

Die Prämie wird nicht angerechnet, gäbe es ja beim Jobcenter auch separat dazu, wenn man eine entsprechende Weiterbildung oder Umschulung machen würde.

Beim Jobcenter gilt derzeit für nicht angemessenen Wohnraum eine Karenzzeit von 1 Jahr, erst danach darf es eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung geben.

Diese muss dann im Regelfall nach dem Monat der Aufforderung min. 3 Monate betragen, wäre ja im Regelfall die Kündigungsfrist die für die Wohnung einzuhalten ist.

Im Normalfall wird sie dann für weitere 6 Monate berücksichtigt, kann auch länger sein, wenn man seine ernsthaften Bemühungen eine angemessene Wohnung zu finden nachweisen kann.

Was soll es nur 1 Jahr geben ?

Soweit mir bekannt ist, gibt es beim BAB – keine Altersgrenze, so wie es z.B.bei Kindergeld oder im Studium mit Bafög – ist.

Kindergeld kann es im Normalfall nur bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres geben, wenn das Kind vor Vollendung des 25 Lebensjahres nicht schon eine Behinderung hätte, die das Kind daran hindert seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten, dann kann es Kindergeld zeitlich unbegrenzt geben.

Beim Bafög – im Studium darf man wenn ich mich nicht irre vor Beginn des Studiums das 45 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sonst würde kein Anspruch mehr auf Bafög – bestehen können.

Es kommt also beim BAB – meiner Kenntnis nach nur darauf an, ob man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hat oder nicht, wenn nicht, wäre dem Grunde nach auch BAB – möglich, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das würde auch die Wohngeldbehörde für evtl. Wohngeld von dir fordern, also ob Anspruch auf BAB – besteht oder nicht und wenn nicht, was der Grund für die Ablehnung ist.

Habe ich ja schon erklärt, sollte dem Grunde nach Anspruch auf BAB – bestehen, weil noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und es kein BAB – wegen zu hohem Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung geben würde, ist man auch bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen von Wohngeld ausgeschlossen.

Kannst Du deinen Grundbedarf nach dem SGB – ll unter Bürgergeld vom Jobcenter mit deinem anrechenbaren Einkommen nicht decken, sollte im Regelfall auch Anspruch auf eine entsprechende Aufstockung bestehen.

Bitteschön

isomatte
27 days ago

Wenn Anspruch auf BAB – besteht, wenn auch nur dem Grunde nach, bist Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Dann kannst Du unter Umständen mit Bürgergeld vom Jobcenter aufstocken, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Eltern nicht decken kannst.

Also unter Berücksichtigung von Freibeträgen weniger als derzeit 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom hättest.

Auf Erwerbseinkommen gelten beim Bürgergeld die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB – ll, habe ich dir alles schon in meiner Antwort erklärt und beim ALG – 1 dürftest Du ohne Anrechnung im Monat bis zu 165 Euro Netto verdienen.

Bitteschön