Training + 2 mini-jobs?

Good morning,

I've already read on the internet that you're allowed to do two mini-jobs during your training, but that they shouldn't exceed the €538 limit.

Now my question is whether I am not allowed to exceed these 538€ each time, which means

2* 538€ I can only earn a maximum of 538€ with both jobs together OR a maximum of 538€, so let's say half from one job and the other half from the other.

Best regards

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torboso
7 months ago

Grundsätzlich darfst du maximal 48 Wochenstunden arbeiten (Paragraph 3 ArbZG), wobei der Durchschnitt auf täglich 8 h pro Werktag fallen muss, soweit du mindestens 18 Jahre alt bist.

Fraglich ist bei deiner Konstellationen, was für eine Ausbildung du hast, da im Regelfall eine Vollzeotausbildung (also um die 40 Wochenstunden) absolviert wird, außer es ist explizit nur eine Teilzeitausbildung nach Paragraph 7a BBiG vereinbart.

Das Einkommen bezüglich deiner Ausbildungsvergütung wird normal abgerechnet über den Ausbildenden und der Minijob wird pauschalisiert über den Arbeitgeber abgerechnet. Damit die Minijobs aber alle so abgerechnet werden können, darf die Grenze von 538 Euro zusammengerechnet von beiden Minijobs nicht überschritten werden. Es geht also nicht zwei 538 Euro.

Im Regelfall wird sich aber auch eine Anzeigepflicht im deinem Ausbildungsvertrag befinden. Das heißt, du musst den Nebenjob anzeigen. Der Ausbildende kann dir den Nebenjob auch bei wichtigen Gründen untersagen (bspw. fehlende oder sinkende Lernbereitschaft).

alarm67
7 months ago

Viel wichtiger ist:

1. Dein Ausbildungsbetrieb ist zu informieren! Dein Ausbildungsbetrieb dürfte, wenn durch die Nebenjobs das Ausbildungsziel gefährdet wird, die Nebenjobs verbieten!

2. Du darfst mit den Arbeitsstunden aus der Ausbildung (Schulstunden = Arbeitsstunden) und den Nebenjobs die gesetzlich zulässige Wochenarbeitszeit nicht überschreiten! Sollte das der Fall sein, darf auch dann, nein muss sogar, Dein Betrieb die Nebenjobs verbieten!

Osterkarnigel
7 months ago

Erstmal muss dein Arbeitgeber genehmigen das du einen Nebenjob machen darffst. Also der bei dem du die Ausbildung machst.

Dann musst du dich nach wie vor an Maximale Arbeits und Ruhezeiten halten.

Und dann darfst du nicht mehr als die aktuellen 550? Euro verdienen und zwar in beiden jobs zusammen.