As a pizza delivery driver, am I allowed to park in the second row to load and unload?

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jloethe
2 months ago

die Pizzafahrer und Paketdienste haben keinerlei Vorrechtes wa die STVO angeht. Man schaut mal Verständnisvoll drüber weg aber wenns an Behinderung dritter ev Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten geht hört jegliches Verständnis auf..

Die Zahlen genauso Ihre Strafen oder deren Chefs.. Das man mal wenn etwas Unkonvensionell geparkt wird mag sein und auch auf Verständnis treffen.

Bei Bestellungen sollten Betroffene Kunden schon sagen wo man parken kann wenn man in einemParkplatznot- Brennpunkt lebt. Da konnte man ev auch auf den Lieferdienst vor dem Haus warten und von der Zweiten Reihe sein Material entgegennehmen.. Währe zumindest ein Überlegungsansatz..

schleudermaxe
2 months ago

Nein, auch bei uns nicht, ist aber meist komplett egal, was die sich so alles erlauben, wird hingenommen.

Ich glaube, die liefern dem Ordnungsamt und der Polizei so gewisse Dinger, dass die Damen und Herren nichts mehr sehen und nichts mehr hören.

NaIchHalt09
2 months ago

Nein, das dürfen nur Angestellte der Deutschen Post bzw. DHL.

Fahrzeuge von Unternehmen, die Universaldienstleistungen nach § 17 Absatz 1 des Postgesetzes erbringen oder Fahrzeuge von Unternehmen, die in deren Auftrag diese Universaldienstleistungen erbringen (Subunternehmer), dürfen abweichend von Anlage 2 Nummer 21 (Zeichen 242.1) Fußgängerzonen auch außerhalb der durch Zusatzzeichen angeordneten Zeiten für Anlieger- und Anlieferverkehr benutzen, soweit dies zur zeitgerechten Leerung von Briefkästen oder zur Abholung von Briefen in Universaldienstfilialen nach § 17 Absatz 1 des Postgesetzes oder diese ersetzende Stationen nach § 17 Absatz 2 des Postgesetzes erforderlich ist. Ferner dürfen die in Satz 1 genannten Fahrzeuge abweichend von § 12 Absatz 4 Satz 1 und Anlage 2 Nummer 62 (Zeichen 283), Nummer 63 (Zeichen 286) und Nummer 64 (Zeichen 290.1) in einem Bereich von 10 m vor oder hinter einem Briefkasten auf der Fahrbahn auch in zweiter Reihe kurzfristig parken, soweit dies mangels geeigneter anderweitiger Parkmöglichkeiten in diesem Bereich zum Zwecke der Leerung von Briefkästen erforderlich ist. Die Sätze 1 und 2 gelten nur, soweit ein Nachweis zum Erbringen der Universaldienstleistung oder zusätzlich ein Nachweis über die Beauftragung als Subunternehmer im Fahrzeug jederzeit gut sichtbar ausgelegt oder angebracht ist. § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang 3 Nummer 7 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ist für die in Satz 1 genannten Fahrzeuge nicht anzuwenden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html

Pizzafahrer haben keine Sonderrechte.

Stefan522
2 months ago

Nein, ist nicht erlaubt.

Jo3591
2 months ago

Nein, der Begriff eines Pizzafahreres und ihm zustehende Sonderrechte kommen in der StVO nicht vor.

ES1956
2 months ago

Nein.

nobodyathome
2 months ago

Es ist verboten.

Es wird aber häufig tolleriert

Bleibt aber nicht erlaubt

Kiffentutmirgut
2 months ago

Nein!

Halten ja, praken NEIN!

Kiffentutmirgut
2 months ago
Reply to  Goldenboy45454

Indem du dir ne passende Stelle suchst…

Kiffentutmirgut
2 months ago

Dann musst du halt ein stück fahren bis du eins findest oder Strafe zahlen wenn dich eine Behörde oder Anwohner verklagt.

Interesierter
2 months ago

Nein!

peterobm
2 months ago

du hast keine Sonderrechte. such dir einen Parkplatz