Arbeitszimmer als Selbständiger anteilig oder als Pauschale in der Steuererklärung?

Hallo,

seit Corona sind die Einnahmen meiner Selbständigen Tätigkeit um ca 40 Prozent gesunken, entsprechend ist der zeitliche Aufwand für diese Tätigkeit auch weniger geworden.

Die letzten drei Jahre ist jeweils ein Verlust entstanden. Viele Jahre zuvor ein Gewinn.

Ich habe ein Arbeitszimmer angesetzt, das all die Jahre anerkannt wurde.

Wird das Arbeitszimmer vom Finanzamt weiterhin voll anerkannt werden oder könnte es sein, dass dies nicht mehr stimmig ist und es gekürzt/gestrichen wird? Die Kosten lagen bei jährlich ca 2200 Euro. Macht es Sinn die Pauschale für das Arbeitszimmer anzusetzen.

Und könnte ich durch die Reduzierung evtl das Zimmer auch anderweitig mitbenutzen?

Wie ist hier die Beurteilung?

Kann man ein Arbeitnehmer teilen? Hälfte Arbeitszimmer, Hälfte private Nutzung oder geht das nach zeitlichem Aufwand.

Ich freue mich über Antworten.

Vielen Dank!

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anTTraXX
6 months ago

Was ist ein häusliches Arbeitszimmer:

  • ein Raum,
  • der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach
  • in die häusliche Sphäre eingebunden ist
  • jedoch klar von dieser getrennt wird und
  • vorwiegend der Erledigung [..] Arbeiten dient
  • Weiter setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.

BFH vom 16.10.2002, XI R 89/00, BStBl II 2003, 185

Teilst du das Arbeitszimmer auf ist ein Abzug der Aufwendungen ausgeschlossen.

Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeiten dar, kann seit 2023 ein Pauschbetrag in Höhe von 1.260 Euro als Werbungskosten abgezogen werden. Pauschbetrag bedeutet: Es müssen keine Aufwendungen nachgewiesen werden. Alternativ können auch die (höheren) tatsächlichen Kosten, die auf das Arbeitszimmer entfallen, in unbegrenzter Höhe abgezogen werden.

Und jetzt stell dir selbst du Frage was für dich besser ist. Ich würde immer die höheren Betriebsausgaben wählen.