The employment agency wants to block my benefits. Is this legal?
I wanted an education voucher. I'm supposed to sign up for a program to find out what my strengths are. The agency didn't tell me that I'd be banned if I didn't go. I didn't sign anything either. How can I go about this?
Du hast also keine Anträge für die erhaltene Leistung gestellt und daraufhin ein Gespräch bei deinem zuständigen Sachbearbeiter gehabt?
Das unterschreibt man üblicherweise bereits BEVOR Leistungen überhaupt gewährt werden….
Genau das hast du nach der Antragstellung auch unterschreiben müssen. Nennt sich “Mitwirkungspflicht”. Und darin ist enthalten, dass du an Maßnahmen teilzunehmen hast, die dir das Jobcenter vorgibt – auch wenn diese noch so unnütz wirken mögen.
Hallo,
ja natürlich ist das Rechtens.
Damals stand das auch in den Anträgen drin, ich denke das steht da heute auch noch.
Wenn die einen zu irgendwelchen Maßnahmen schicken und man geht nicht hin, wird das Geld gesperrt.
Passiert witzigerweise immer nur denen die ungeplant da landen.
Das kann durchaus rechtens sein. Du hast mit Sicherheit zusammen mit deinem Antrag und oder beim Erstgespräch bzw. bei einem weiteren, regelmässig stattfindenden Gespräch eine sogenannte Widereingliederungsverienbarung unterschrieben.
In dieser steht mit Sicherheit drin, dass du eben wenn man dich zu einer Maßnahme schickt, und du diese nicht besuchst ohne einen driftigen Grund zu haben, auch Sanktionen erwarten kannst.
Etwas anderes wäre es wenn du in einem Gespräch, wo dir eine solche Maßnahme vorgestellt wirst, von vorneherhein sagst, dass du das nicht möchtest, und man dir dann nicht sagt, dass es konsquenzen haben wird, wenn du ablehnst.
lg, Anna
Wenn Du ohne wichtigen Grund eine zumutbare Maßnahme abbrechen würdest oder ablehnen würdest, kann es beim ersten Fehlverhalten dieser Art eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB – lll von 3 Wochen geben.
Aber das würde dir dann vorher schriftlich mitgeteilt, dann kannst Du zunächst einmal einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch einlegen.
Einfach so, quasi ohne Vorankündigung, sperren, darf man Dich nicht.
Der Sperrbescheid sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Dementsprechend Widerspruch einlegen.
Zur Maßnahme hingehen solltest Du jedoch.
Auf jedem Bescheid der Bundesagentur oder des Jobcenters steht eine Email und eine Rufnummer(oben rechts), da ruft man dann mal an um Missverständnisse zu klären, danach kann man sich immer noch öffentlich im Internet beschweren, aber bitte dann mit einer vernünftigen Begründung, mit der wir auch was anfangen können.
Meinst Du, die sagen Dir aus Langeweile, was Du als nächstes tun sollst? Geh einfach dort hin,
Sorry, ich war bislang in den letzten 20 Jahren nicht arbeitslos. Ich wusste nicht dass es verpflichtend ist und ich habe nichts schriftliches bekommen oder eine Information, wenn ich nicht hingehe..
Ich war 45 Jahre nicht arbeitslos und war es dann aufgrund eines ARbeitsunfalls. Trotzdem bin ich da hingegangen, wo sie mir gesagt haben. Da hab ich auch immer mein Geld bekommen.
Kann man pauschal nicht beantworten, da man den Einzelfall deinerseits nicht im Detail kennt.