Report for downhill on hiking trail?

Hello everyone

Yesterday, I went downhill biking with a few friends. We found a great trail where we could really blast down.
When we got to the bottom, a screaming and complaining pensioner ran towards us and yelled at us, asking us what the hell we were doing biking there, saying it wasn't a bike path, and so on. We ignored him and wanted to keep going. Then he suddenly threw his walking stick at me and yelled that he was going to report us.

I know the guy was ridiculous, and he has no right to forbid us from doing anything. But can you really successfully report someone for that? I don't think so. We could have reported him for insult and attempted assault.

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kabbes69
1 year ago

https://www.forstbw.de/erleben-lernen/erholung/sport-im-wald/radfahren/

Landeswaldgesetz Baden-Württemberg bestimmt zum Radfahren im Wald: Radfahren ist nur auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt (Mindestbreite 2 m). Auf unbefestigten Trassen im Wald, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der Wege ist Radfahren verboten und wird mit Bußgeld bedroht. Das Radfahren auf dauerhaft angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen muss so erfolgen, dass Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden. Beim Begegnungsverkehr hat der Fußgänger

Einen vergleichbaren Passus musst du dir nun für dein Bundesland suchen.

Aber hier scheint ohnehin die nicht erfolgte Rücksichtnahme die Ursache der Auseinandersetzung gewesen zu sein.

Stadewaeldchen
1 year ago

Sofern der Weg den ihr gefunden habt auch tatsächlich ein Weg war durftet ihr dort fahren (Einschränkung für Baden-Würtemberg: Dort nur wenn der Weg mindestens 2m Breit war). Von daher habt ihr erst mal nicht zu befürchten.

FordPrefect
1 year ago

Das Befahren von Fuß- und/oder Wanderwegen mit Fahrrädern ist grundsätzlich nur dort gestattet, wo es entweder durch Beschilderung oder Gebietsregelung explizit erlaubt ist. Das kann man in jeder der 16 Landeswald- bzw. Naturgesetzregelungen sowie der StVO nachlesen. Zuwiderhandlungen gelten als OWI, in besonders geschützten Gebieten (Nationalparks bzw. NSG) kann das mit Bußgeldern bis in fünfstellige Höhe belegt werden.

Stadewaeldchen
1 year ago
Reply to  FordPrefect

Das Befahren von Fuß- und/oder Wanderwegen mit Fahrrädern ist grundsätzlich nur dort gestattet, wo es entweder durch Beschilderung oder Gebietsregelung explizit erlaubt ist.

Das Radfahren ist in Wäldern grundsätzlich auf Wegen gestattet. Mir ist aus den Landeswaldgesetzten auch nur die Einschränklung aus BaWü bekannt, die das Radfahren auf Wege mit mindestens 2m Breite beschränkt, in den anderen Bundesländer geht jeder Weg (wobei Trampelpfade keine Wege im Sinne der Waldgesetze sind).

FordPrefect
1 year ago
Reply to  Stadewaeldchen

Das meinte ich auch mit Gebietsregelung. Und nein, das ist nicht nur in BaWü so.

https://www.forstpraxis.de/bayern-erschwert-das-mountainbikefahren-im-wald-19830

Interesierter
1 year ago

Eine Anzeige wäre durchaus möglich, denn ihr habt stets so zu fahren, dass niemand gefährdet wird.

Downhill auf einem ausgewiesenen Wanderweg ist nicht zulässig.

Interessant wird es, wenn dabei jemand zu Schaden kommt.

Dann dürfte grobe Fahrlässigkeit im Spiel sein, was zivilrechtlich bei Personenschaden extrem teuer werden kann.

Stadewaeldchen
1 year ago
Reply to  Interesierter

Downhill auf einem ausgewiesenen Wanderweg ist nicht zulässig.

Sagt wer?

florestino
1 year ago

Eine Anzeige wird daran scheitern, dass er euch nicht identifizieren kann.

Allerdings legen die meisten Landeswaldgesetze der Bundesländer fest, dass Radfahren im Wald – und vor allem unter den von dir beschriebenen Bedingungen – verboten ist.

Stadewaeldchen
1 year ago
Reply to  florestino

Allerdings legen die meisten Landeswaldgesetze der Bundesländer fest, dass Radfahren im Wald – und vor allem unter den von dir beschriebenen Bedingungen – verboten ist.

Öhm…nein.

Beispiel Landeswaldgesetz NRW:

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=3830&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=588847

Beispiel Landeswaldgesetz Bayern:

Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-13

Beispiel Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein:

Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten. Das Betreten in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt. Auch bei Tage auf Waldwege beschränkt ist das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Skilaufen und das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren.

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-WaldGSH2004rahmen/part/X

LuciusArtorius
1 year ago

Wenn er eure Daten hätte, könnte er euch anzeigen, da das Radfahren in vielen Wäldern verboten ist.

Und Querfeldein dann sowieso.

Stadewaeldchen
1 year ago
Reply to  LuciusArtorius

da das Radfahren in vielen Wäldern verboten ist.

Nope.

LuciusArtorius
1 year ago
Reply to  Stadewaeldchen

Bezog sich natürlich auf E-Bikes.

Dafür soll soll auch noch ein Gesetz verabschieden werden, was das Ganze generell noch weiter einschränkt.

Stadewaeldchen
1 year ago

Unter E-Bikes versteht mal allgemein Pedelcs, also Räder ohne Versicherungskennzeichen und Tretunterstützung bis maximan 25 km/h. DIese gelten Rechtlich als Fahrräder. Sofern es sich um ein solches in der Frage handelt ist das Fahren auf Waldwegen in Ordnung.

SuperKuhnibert4
1 year ago

Da wird nichts draus.

es12ch
1 year ago

Wen will er denn Anzeigen? Jugendliche die er mal gesehen hat?

Er keinerlei Personalien.

wilees
1 year ago
Reply to  dze123

Aber mir gehts darum ob es strafbar ist wenn man auf Wegen im Wald mit dem Downhill Bike unterwegs ist.

“strafbar”- relativ, es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann, wenn der Vorfall zur Anzeige gebracht werden kann.

es12ch
1 year ago
Reply to  dze123

Bundeswaldgesetz, § 14 (1): Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.

Wie es jetzt aussieht, wenn der Wald / der Abschnitt einer Privatperson gehört, keine Ahnung.

Gegenseitige Rücksichtnahme und gut ist.

Stadewaeldchen
1 year ago

strafbar”- relativ, es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar,

An welche Ordnungswidrigkeit denkst du hier genau?

Stadewaeldchen
1 year ago

Wie es jetzt aussieht, wenn der Wald / der Abschnitt einer Privatperson gehört, keine Ahnung.

Das spielt keine Rolle, die Waldgesetze gelten für alle Wälder, egal wem sie gehören.

Interesierter
1 year ago

Das mag sein, würde in dem Fall dann aber die Liste der Strafbarkeit weiter ausweiten. Dann stünde zusätzlich Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Unterlassene Hilfeleistung auf dem Zettel. Macht die Sache nicht besser.

Da bewegen wir uns dann bei Freiheitsstrafen und sehr langen Führerscheinsperren mit MPU.

Du darfst davon ausgehen, dass ein großer Fahndungsaufwand getrieben würde, um den Fall aufzuklären.

wilees
1 year ago

Nur ergibt sich hier u.U. das nächste Problem – nämlich im Falle X des Schadenverursachers habhaft werden

Interesierter
1 year ago

Exakt!

Allerdings wäre das anstelle des FS meine kleinste Sorge.

Richtig problematisch wird es, wenn ein Fußgänger zu Schaden kommt.

Dann sehe ich hier grobe Fahrlässigkeit gegeben, die für den Verursacher des Unfalls ein gewaltiges finanzielles Risiko bedeutet. Mit so einer Aktion kann man die eigene finanzielle Existenz auf Jahrzehnte vernichten.

Ob es das wert ist, wage ich zu bezweifeln.