Report for downhill on hiking trail?
Hello everyone
Yesterday, I went downhill biking with a few friends. We found a great trail where we could really blast down.
When we got to the bottom, a screaming and complaining pensioner ran towards us and yelled at us, asking us what the hell we were doing biking there, saying it wasn't a bike path, and so on. We ignored him and wanted to keep going. Then he suddenly threw his walking stick at me and yelled that he was going to report us.
I know the guy was ridiculous, and he has no right to forbid us from doing anything. But can you really successfully report someone for that? I don't think so. We could have reported him for insult and attempted assault.
https://www.forstbw.de/erleben-lernen/erholung/sport-im-wald/radfahren/
Einen vergleichbaren Passus musst du dir nun für dein Bundesland suchen.
Aber hier scheint ohnehin die nicht erfolgte Rücksichtnahme die Ursache der Auseinandersetzung gewesen zu sein.
Wir haben niemanden gefährdet. Es war nicht eine Person auf dem Weg. Der Alte hat uns erst angemeckert als wir unten Pause gemacht haben.
Sofern der Weg den ihr gefunden habt auch tatsächlich ein Weg war durftet ihr dort fahren (Einschränkung für Baden-Würtemberg: Dort nur wenn der Weg mindestens 2m Breit war). Von daher habt ihr erst mal nicht zu befürchten.
Das Befahren von Fuß- und/oder Wanderwegen mit Fahrrädern ist grundsätzlich nur dort gestattet, wo es entweder durch Beschilderung oder Gebietsregelung explizit erlaubt ist. Das kann man in jeder der 16 Landeswald- bzw. Naturgesetzregelungen sowie der StVO nachlesen. Zuwiderhandlungen gelten als OWI, in besonders geschützten Gebieten (Nationalparks bzw. NSG) kann das mit Bußgeldern bis in fünfstellige Höhe belegt werden.
Das Radfahren ist in Wäldern grundsätzlich auf Wegen gestattet. Mir ist aus den Landeswaldgesetzten auch nur die Einschränklung aus BaWü bekannt, die das Radfahren auf Wege mit mindestens 2m Breite beschränkt, in den anderen Bundesländer geht jeder Weg (wobei Trampelpfade keine Wege im Sinne der Waldgesetze sind).
Das meinte ich auch mit Gebietsregelung. Und nein, das ist nicht nur in BaWü so.
https://www.forstpraxis.de/bayern-erschwert-das-mountainbikefahren-im-wald-19830
Eine Anzeige wäre durchaus möglich, denn ihr habt stets so zu fahren, dass niemand gefährdet wird.
Downhill auf einem ausgewiesenen Wanderweg ist nicht zulässig.
Interessant wird es, wenn dabei jemand zu Schaden kommt.
Dann dürfte grobe Fahrlässigkeit im Spiel sein, was zivilrechtlich bei Personenschaden extrem teuer werden kann.
Sagt wer?
Eine Anzeige wird daran scheitern, dass er euch nicht identifizieren kann.
Allerdings legen die meisten Landeswaldgesetze der Bundesländer fest, dass Radfahren im Wald – und vor allem unter den von dir beschriebenen Bedingungen – verboten ist.
Öhm…nein.
Beispiel Landeswaldgesetz NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=3830&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=588847
Beispiel Landeswaldgesetz Bayern:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-13
Beispiel Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-WaldGSH2004rahmen/part/X
Wenn er eure Daten hätte, könnte er euch anzeigen, da das Radfahren in vielen Wäldern verboten ist.
Und Querfeldein dann sowieso.
Nope.
Bezog sich natürlich auf E-Bikes.
Dafür soll soll auch noch ein Gesetz verabschieden werden, was das Ganze generell noch weiter einschränkt.
Unter E-Bikes versteht mal allgemein Pedelcs, also Räder ohne Versicherungskennzeichen und Tretunterstützung bis maximan 25 km/h. DIese gelten Rechtlich als Fahrräder. Sofern es sich um ein solches in der Frage handelt ist das Fahren auf Waldwegen in Ordnung.
Da wird nichts draus.
Wen will er denn Anzeigen? Jugendliche die er mal gesehen hat?
Er keinerlei Personalien.
Ist mit schon klar. Aber mir gehts darum ob es strafbar ist wenn man auf Wegen im Wald mit dem Downhill Bike unterwegs ist.
“strafbar”- relativ, es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann, wenn der Vorfall zur Anzeige gebracht werden kann.
Wie es jetzt aussieht, wenn der Wald / der Abschnitt einer Privatperson gehört, keine Ahnung.
Gegenseitige Rücksichtnahme und gut ist.
An welche Ordnungswidrigkeit denkst du hier genau?
Das spielt keine Rolle, die Waldgesetze gelten für alle Wälder, egal wem sie gehören.
Das mag sein, würde in dem Fall dann aber die Liste der Strafbarkeit weiter ausweiten. Dann stünde zusätzlich Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Unterlassene Hilfeleistung auf dem Zettel. Macht die Sache nicht besser.
Da bewegen wir uns dann bei Freiheitsstrafen und sehr langen Führerscheinsperren mit MPU.
Du darfst davon ausgehen, dass ein großer Fahndungsaufwand getrieben würde, um den Fall aufzuklären.
Nur ergibt sich hier u.U. das nächste Problem – nämlich im Falle X des Schadenverursachers habhaft werden
Exakt!
Allerdings wäre das anstelle des FS meine kleinste Sorge.
Richtig problematisch wird es, wenn ein Fußgänger zu Schaden kommt.
Dann sehe ich hier grobe Fahrlässigkeit gegeben, die für den Verursacher des Unfalls ein gewaltiges finanzielles Risiko bedeutet. Mit so einer Aktion kann man die eigene finanzielle Existenz auf Jahrzehnte vernichten.
Ob es das wert ist, wage ich zu bezweifeln.
Wir sind auf nur auf Wegen unterwegs. Von daher ist das doch kein Problem. Diese engstirnigen Spassverderber sollen mal runter kommen.