Anmeldung eines Ferienjobbers aus dem Drittstaat?
Müssen sich Ferienbeschäftigte aus dem Drittstaat in Deutschland bei der für ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde anmelden?
oder ihr ist es nicht wichtig sich anzumelden, weil sie kurzfristigt bescheftigte und beschränkt steuerflichtigte sind?
Drittstaaten sind ja nicht EU -Staaten. Dafür braucht man meines Wissens ein Visum. Dort muss man ohnehin erklären, wo man wohnt und ob man arbeiten darf.