Anhörungsbogen – Bußgeldbescheid wieder zurück an diese Adresse?

Muss der Anhörungsbogen wieder zurück an diese Adresse? Im Internet ist noch ein Postfach angegeben, also:

Gottfried-Hagen-Straße 46

51105 Köln

Postfach 10 35 64

50475 Köln

[Bild aufgrund persönlicher Daten entfernt]

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Answer1234567
2 years ago

Das dürfte ziemlich egal sein. Schick ihn einfach an die Adresse, die auf dem Anhörungsbogen steht, damit kannst du grundsätzlich nichts falsch machen.

frodobeutlin100
2 years ago

Postfach oder Hausanschrift – das ist völlig egal

GutenTag2003
2 years ago

Warum fragst Du?

Der Widerspruch geht an die Adresse, die im Schreiben angegeben ist, sofern im Bescheid keine andere – für den Widerspruch – genannt ist.

GutenTag2003
2 years ago
Reply to  Daniel0000

o.k., gilt für alles andere ebenso.