Anhörungsbogen – Bußgeldbescheid wieder zurück an diese Adresse?
Muss der Anhörungsbogen wieder zurück an diese Adresse? Im Internet ist noch ein Postfach angegeben, also:
Gottfried-Hagen-Straße 46
51105 Köln
Postfach 10 35 64
50475 Köln
[Bild aufgrund persönlicher Daten entfernt]
Das dürfte ziemlich egal sein. Schick ihn einfach an die Adresse, die auf dem Anhörungsbogen steht, damit kannst du grundsätzlich nichts falsch machen.
Postfach oder Hausanschrift – das ist völlig egal
Warum fragst Du?
Der Widerspruch geht an die Adresse, die im Schreiben angegeben ist, sofern im Bescheid keine andere – für den Widerspruch – genannt ist.
ist kein Widerspruch.
Also die oben rechts?
o.k., gilt für alles andere ebenso.