Anfrage für Aufbauseminar nach 1 ½ Jahren immer noch nicht gekommen, vergessen?

Hallo Leute ich bin im Sommer 2020 nach Holland gefahren und dort leider mit über 21 Km/h auf der Autobahn in Richtung Essen geblitzt worden ( A Verstoß)

Ich habe auch direkt ein Bußgeldbescheid erhalten und diesen am 01.07.2020 bezahlt.

Da ich noch bis Okt 2021 in der Probezeit gewesen wäre, warte ich seitdem her auf die Aufforderung eines Aufbauseminares ich weiß dass dieses nicht verjährt aber habe kaum Leute gefunden die ebenfalls solange darauf gewartet haben wie ich.

Ist es möglich das dies vergessen wurde?

und bin ich momentan noch in der Probezeit sprich dürfte ich z.B nach einem Bier Auto fahren (Da in der Probezeit ja die 0,00 Grenze gilt)

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T3Fahrer
3 years ago

Ja, doch, kann schon passieren, dass das vergessen wird. Ist nicht die Regel, passiert aber immer mal wieder. Nach anderthalb Jahren wäre ich vorsichtig frohen Mutes an deiner Stelle. Und wie hier an anderer Stelle schon gesagt wurde – wenn tatsächlich noch Post kommt, würde ich darüber nachdenken das anzufechten.

Kannst ja mal nachfragen… 😜 *Ironie off*

Lkwfahrer1003
3 years ago

Das kann schon sein , das man dich vergessen hat .

Viele Beamten der Fahrerlaubnisbehörde waren oder sind ja wegen Corona anders eingesetzt .

Die Anordnung zum ASF soll ja einen Lerneffekt haben , 1,5 Jahre später wäre der nicht mehr zeitlich nahe und evtl. dann auch anfechtbar.

die 0,0 Promillegrenze gilt allerdings nicht nur während der Probezeit sondern bis zum 21 Lebensjahr!

Lkwfahrer1003
3 years ago
Reply to  Evolve123

Achso , dann !

Knochi1972
3 years ago

Also, wenn das in den Niederlanden passiert ist, interessiert das hier in Deutschland keinen. Dann gibt es auch kein Aufbauseminar.

marcelgr
3 years ago

Nachdem du nur im Ausland geblitzt wurdest, kannst du dafür gar kein Aufbauseminar in Deutschland bekommen

T3Fahrer
3 years ago
Reply to  marcelgr

Die A1 ist aber nicht Ausland…

Knochi1972
3 years ago
Reply to  T3Fahrer

Welche A1? Habe ich da was überlesen?

Aber eine A1 gibt es auch in den Niederlanden. Sie führt u.a. durch Amsterdam.

verreisterNutzer
3 years ago
Reply to  marcelgr

Lies die Frage mal richtig. Er fuhr auf der Autobahn in Richtung Essen als er geblitzt wurde.

marcelgr
3 years ago

Ich bin nach Holland gefahren und dort geblitzt worden

Was verstehst du daran nicht? Er sagt eindeutig, dass er in den Niederlanden geblitzt wurde

verreisterNutzer
3 years ago

Jungspund mach den Kopf zu und lass mir meine Ruhe. Armselige Wurst. Dich hätte man besser mal Erziehen sollen, dann hättest du älteren gegenüber etwas mehr Respekt. Und jetzt gib Ruhe.

marcelgr
3 years ago

Lern lesen und dann reden wir weiter

verreisterNutzer
3 years ago

Lass einfach gut sein Schlauberger.

marcelgr
3 years ago

Offensichtlich mangelt es dir dafür an Lesekompetenz. In Richtung Essen impliziert nicht, dass man in Deutschland fährt.

verreisterNutzer
3 years ago

Wenn er Richtung Essen fährt, dann entfernt er sich von Holland oder nicht? Ich hab mit LKW, PKW und Motorrad zusammen in 40 Jahren ein paar Millionen Kilometer schon gefahren. Auch im internationalen Fernverkehr. Also ich denke nicht, dass du mir da mit Überheblichkeit entgegen treten musst mit deiner Frage was ich daran nicht verstehe.

Knochi1972
3 years ago

Meines Wissens führt die A1 nicht nach Essen. Aber eine Verbindung zwischen dort und den Niederlanden könnte es geben. Ganz auszuschließen wäre es also nicht, dass es auf dem Weg dorthin oder wieder zurück in Deutschland passiert ist. Schaun mer mal, ob sich der TE nochmal dazu äußert.

T3Fahrer
3 years ago

Naja, da er von der A1 bezugnehmend von „Richtung Essen“ spricht und es ja eigentlich wohl jedem klar sein sollte, dass ein Verstoß im Ausland kein Aufbauseminar im Inland nach sich ziehen kann, bin ich jetzt der Wahrscheinlichkeit nach davon ausgegangen, dass es sich um die „deutsche“ A1 handelt.

Wenn man jetzt die Unwahrscheinlichkeiten mit einschließt, dass er von einer niederländischen Autobahn irgendwas Richtung Essen beschreibt und dazu die Unwissenheit mitbringt, dass auch ein ausländischer Verkehrsverstoß hier solche rechtlichen Folgen nicht haben kann, dann ist dein Einwand korrekt.