Age causes stress?
Hello, I have to ask this question again because I forgot important things
I have to move back in with my father but my father cannot work for health reasons and therefore receives citizen's allowance and my father's girlfriend cannot work for health reasons either, they want to work but with severe skin problems and herniated discs it will be difficult
And now Age wants me to pay the rent in full and my father's girlfriend shouldn't get anything from Age anymore. Can she do that?
First about me
Age 20
Where in Cologne
Disability Yes
Degree 50%
SBW Yes
How much do I actually have to pay into Age and will my father's girlfriend really receive support?
Thank you in advance
Das habe ich dir doch in deiner anderen Frage schon erklärt und da hast Du auch hier wieder etwas wichtiges vergessen, nämlich das Du selber Erwerbseinkommen erzielst und dessen Brutto und Nettoeinkommen Du angeben solltest und was dein Vater an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen muss.
Du als Kind musst mit deinem Erwerbseinkommen weder deinen Vater und schon gar nicht seine Partnerin finanziell unterstützen.
Wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf bei deinem Vater im Haushalt decken kannst, dann fällst Du auch als Kind unter 25 Jahren aus der BG – Bedarfsgemeinschaft deines Vaters raus.
Er bekommt dann vom Jobcenter 1/3 weniger an Warmmiete gezahlt, die musst Du dann von deinem Einkommen selber an ihn zahlen und dazu auch noch 1/3 vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Dann musst Du mit deinem Vater ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung vereinbaren, oder das ganze selber übernehmen, was Du dann vom Einkommen noch hast ist deine und darf nicht auf den Bedarf der restlichen BG – Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden.
Gibt es seit Jahren nicht mehr. Heißen seitdem Jobcenter.
Widerspruch in sich.
Ist Quatsch.
https://www.buerger-geld.org/rechner/
Nennt sich Bedarfsgemeinschaft.
Wie viel muss ich abgeben? Und bekommt sie somit keine Unterstützung mehr?
Wenn ihr zu dritt in der Wohnung deines Vaters lebt, werden die Kosten der Unterkunft pro Kopf aufgeteilt. Ihr bildet ja eine Wohngemeinschaft und KEINE Bedarfsgemeinschaft.
Die haben irgendwie Bedarfsgemeinschaft gemacht
Der FS ist 19. Da sollte es doch wieder zur BG werden, oder?
Eine Bedarfsgemeinschaft mit der Lebenspartnerin des Vaters besteht sicher NICHT. Und er ist in diese Wohngemeinschaft ja erst zugezogen. Er muss nur erklären, dass sie sich eben nicht gegenseitig finanziell unterstützen.
Da habe ich garkeine Infos
Wie kommst Du denn auf deine Aussage, dass sie keine BG – Bedarfsgemeinschaft bilden ?
Aus der Frage ist nämlich nicht zu entnehmen, dass das Kind soviel eigenes anrechenbares Einkommen hat, um damit seinen Bedarf im Haushalt des Vaters selber decken zu können.
Würde das also nicht der Fall sein, würde das Kind unter 25 Jahren automatisch mit dem Vater eine BG – Bedarfsgemeinschaft in seinem Haushalt bilden.
Mit dem Vater ja, aber nicht mit dessen Lebensgefährtin. Für die müsste er in keinem Fall aufkommen.
Und warum schreibst Du dann das sie keine BG – Bedarfsgemeinschaft bilden würden ?
Auch ist der individuelle Umstand zu betrachten, würde es sich um ein Ehepaar handeln, wo die Frau nicht die Mutter des Kindes ist, welches unter 25 Jahren in den Haushalt ziehen würde, dass Kind auch nicht addopiert wurde, dann würden sie alle gemeinsam eine BG – Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn das Kind seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könnte.
Die Frau müsste dann bei entsprechendem Einkommen nach dem SGB – ll auch für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen, auch wenn das nach dem BGB – nicht der Fall wäre.
Nur weil er sie nicht unterstützen muss, ist er doch nicht aus der BG raus! Das sind zwei verschiedene paar Schuhe! Und nein, es nennt sich trotzdem BG und nicht WG!
Er ist volljährig und eben NICHT verpflichtet, seinen Vater und dessen Lebenspartnerin zu unterstützen. Jeden wirtschaftet für sich alleine. Eben eine WOHNGEMEINSCHAFT
Quelle?
Na und?
Quelle?
Danke. 🙂