Ab welchem BMI kann eine erwachsene Person mit chronischem Untergewicht zwangseingewiesen werden?
Also mit richtlichem Beschluss; gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten. Meine Freundin ist seit zehn Jahren Bulimikerin und seither auch chronisch untergewichtig. Sprich sie hat einen BMI im 13er Bereich und das bleibt da aber auch, also es geht ihren Aussagen rauf weder rauf noch runter und da ich sie schon lange kenne und weiß, wie sie vor sieben Jahren ausgesehen hat, würde ich dem zustimmen.
Sie hat bis auf einen chronischen Erguss ums Herz, der als harmlos eingestuft worden ist, keine weiteren körperlichen Beschwerden. Das Blutbild ist komplett unauffällig (sogar besser als meines, obwohl ich keine Probleme mit dem Essen habe) und Blutdruck und Puls anscheinend auch im Normalbereich, wenn auch auf der niedeigeren Seite. Sie bekommt noch ihre Periode und steht und geht bei der Arbeit ohne Probleme stundenlang herum.
Dennoch hat solches Untergewicht langfristig Folgen und verkürzt wohl auch die Lebensdauer. Meine Freundin hat ihre ganze Jugend lang leider sehe negative Erfahrungen mit stationären Einrichtungen und der Zwangsbehandlung von ihrer Essstörung gemacht und will zudem ihre Störung auch nicht loslassen. Ich verstehe ihren Punkt dass es nicht viel bringt, jemanden zu einer Behandlung zu zwingen, wenn der Wunsch etwas zu verändern, nicht gegeben ist. Ist im Endeffekt ja wie bei Alkoholikern…
Meine Freundin hat mir das einmal so erklärt, dass ihre Störung nicht das Hauotproblem wäre, sondern eher ein gravierendes Symptom, hinter dem sich Ursachen verbergen, die sie in ihrer Therapie aufgreifen kann. Ich kann hier wenig dazu sagen außer dass sie autistisch ist, aber keine Ahnung, ob das zusammenhängt.
Aufgrund der negativen Erlebnisse, die meine Freundin gemacht hat, hat sie nun massive Angst vor Ärzten. Diese scheinen ihren Wunsch, nicht gewogen zu werden, da dies ihre Essstörung triggert und Panikzustände auslöst, aber zu tolerieren und seit sie erwachsen ist (mittlerweile ist sie 24), wurde sie auch nicht zwangseingewiesen.
Trotzdem finde ich mich immer wieder in der Situation, sie beruhigen zu müssen, da sie massive Angst davor hat, zwangseingewiesen zu werden. Darum auch meine Frage, welche Kriterien gegeben sein müssen, um einen Patienten, der nicht gewillt ist, etwas an seiner chronischen Essstörung und seinem chronischen Untergewicht, zu verändern. Internetrecherchen nach bei akuter Gefährdung, aber wann ist diese gegeben? Ist man denn überhaupt ***akut*** gefährdet, wenn man zehn Jahre lang so ein niedriges Körpergewicht hat, sonstige Werte halbwegs akzeptabel sind und man im Alltag nicht wirklich behindert ist? Oder ist passive Gefährdung auch ein Grund, eine volljährige Person nach richtlichem Beschluss zwangseinweisen zu können?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten
Lebensgefahr besteht nicht ab einem BMI. Wer nicht alle Latten an der Tanne hat, darf sich helfen lassen. Ist auch keine Schande.
Sie hat das Recht, sich zu tode zu hungern. Genauso wie sie das Recht hat sich zu Tode zu fressen.
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