Ab wann könnte ich meine Haftpflichtversicherung kontaktieren das ein Schaden entstanden ist (Erst neu abgeschlossen)?

Mir ist ein Schaden unterlaufen und hab die Versicherung erst angemeldet.
Danke für jede Antwort!

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Rubezahl2000
3 months ago

Schadenmeldungen an die Versicherung müssen SOFORT erfolgen, wenn man Kenntnis hat von dem Schaden.

Wenn der Schaden vorher passsiert ist, bevor dein Versicherungsschutz wirksam ist, dann ist die Versicherung nicht dafür zuständig.

Eine Schadenmeldung bewusst zurückhalten und dann falsche Angaben machen über den Zeitpunkt des Schadens, das ist Versicherungsbetrug und das ist eine Straftat.

schleudermaxe
3 months ago
Reply to  Rubezahl2000

Hier kann noch nicht gemeldet werden, weil der Anspruchsteller die Schadensumme noch gar nicht abverlangt hat. Es gibt auch noch keine Rechnungen.

VersicherWissen
3 months ago

Unter Umständen kann schon Schutz bei ausstellen der Deckungsnote bestehen.

kevin1905
3 months ago

Wenn der Erstbeitrag gezahlt ist, besteht Versicherungsschutz.

schleudermaxe
3 months ago
Reply to  John17171

Nicht so ganz, er kann erst gemeldet werden, wenn die Schadensumme feststeht und von Dir verlangt wird.

schleudermaxe
3 months ago

Doch doch, hier kann sie ja gar nicht genannt werden, also muss auch nichts gemeldet werden.

Der Schadentag steht nicht fest, wie zu lesen ist, somit gibt es keinen Anspruch des Vermieters, er kann die Schadensumme nicht ermitteln.

Der Mieter muss den nicht nennen,

Ohne Schadentag kein Anspruch, so zahlreiche Urteile, auch aus meinem Bestand.

wattdennnu2
3 months ago

…die Schadenhöhe muss beim erstmaligen Nennen des Anspruches auf Schadenersatz nicht genannt werden.

schleudermaxe
3 months ago

Muss nicht lernen, so lange der Anspruch nicht dem Mieter genannt wurde, muss er nichts melden.

wattdennnu2
3 months ago

Ich erwarte ja auch nicht von dir, dass du dazulernen willst. Ich will dich ja nicht überfordern.

schleudermaxe
3 months ago

Wir sind im Bereich der privaten Haftpflicht, und da kenne ich mich z.B. als Vermieter aus, kenne auch das eine oder andere Urteil die Fußbodenbelege betreffend. Mir aber auch egel, musste bei mir ja auch nichts lesen.

wattdennnu2
3 months ago

Selten habe ich derart Verkehrtes gelesen!

zebra997
3 months ago

Nach Entdeckung des Schadens sofort melden

kevin1905
3 months ago
Reply to  John17171

Im Schadenfall besteht immer für Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht (§ 92 VVG).

Das ändert aber nichts daran, dass die Versicherungs leistungspflichtig ist, wenn es sich um ein versichertes Schadenereignis handelt.

schleudermaxe
3 months ago

Vielleicht hast Du ja gar nicht zu haften und somit lehnt die auch ab.

Mir ist die Frage diesbezüglich etwas dünn. Rauswurf erfolgt, wenn geschummelt wird, da bin ich mir sicher.

schleudermaxe
3 months ago
Reply to  John17171

Für die Nutzung wird Miete bezahlt, der Vermieter muss seinen Schaden beweisen, kann er meist nicht, also bekommt er auch nichts.

Jetzt kommt es darauf an, ob Mietsachschäden mit abgesichert wurden und wann der Schaden entstanden ist.

schleudermaxe
3 months ago

Wenn der Schadentag nicht feststeht, kann der Vermieter die Schadensumme auch nicht ermitteln. Er bekommt also nichts.

schleudermaxe
3 months ago

Oha, dann wird es ja schwer, den Schadentag zu ermitteln.

schleudermaxe
3 months ago

Das der Anspruchsteller tätig werden muss. Gibt es etwas über die Flüssigkeit, Leitungswasser?