Ab wann kann man Sachen von der Steuer absetzten?

Hello,

ich bin seit kurzem als Freiberufler tätig. Meine Frage ist, ob ich Sachen von der Steuer absetzen kann, wenn ich unter dem Steuerfreibetrag (aktuell: 11.604) bin? Und ich habe mir letztes Jahr (2023) einen Laptop geholt, den ich für meine Schule benutze, aber auch für meine Arbeit. Kann ich den dann auch von meinen Steuern absetzen, auch wenn ich ihn nicht dieses Jahr gekauft habe bzw. vor meiner Tätigkeit als Freiberufler?

Danke, Küsse gehen raus <3

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anTTraXX
9 months ago

Ich bezweifle das du freiberuflich bist, vielmehr denke ich das du gewerblich unterwegs bist. Dir fehlt es an den Grundlagen. Deswegen einmal alles.

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht. 

Die Grenze beträgt:

22.000 € Umsatz im aktuellen Jahr

und

50.000 € voraussichtlich nicht im Folgejahr

Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.

Bist du in Jahr 1 unter den 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € ist die KUR möglich.

Liegst du in einem Jahr über den 22.000 € ist im Folgejahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 22.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn – Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz – Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz – Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen – Werbungskosten 

Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte – Sonderausgaben – außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer. 

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.

Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).

Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).

Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .

PS: Du solltest dringend ein Existenzgründerseminar besuchen

LoccoZ
9 months ago

Du bist unter dem Steuerfreibetrag, hast somit keine Steuern bezahlt. Keine Steuern, keine Erstattung.

LoccoZ
9 months ago
Reply to  LoccoZ

Ergänzung, man kann durchaus als Arbeitnehmer steuern zahlen, würde diesen aber wenn man z.b im Juli anfängt und unter dem Freibetrag fällt, mit einer (kleinen) Steuererklärung alles zurück erhalten. Selbst wenn man über dem Freibetrag fällt, lohnt sich eine Steuerklärung, da rate ich dann aber auch zum Steuerberater.(Lohnsteuerhilfeverein)

maja0403
9 months ago

Wenn du keine Steuern zahlst, kannst du auch nichts absetzen. Von 0 Euro kannst du schlecht was abziehen.

kevin1905
9 months ago
Reply to  SonnenFlower75

Betriebsausgaben mindern den Gewinn, da sie den Betriebseinnahmen (Umsatz) gegenübergestellt werden.

Wenn die Einnahmen kleiner waren als die Ausgaben hat man einen Verlust. Dieser kann steuerlich vorgetragen werden um dann in späteren Jahren mit positiven Einkünften verrechnet zu werden, wenn nicht schon heute positive Einkünfte vorliegen, mit denen eine Verrechnung möglich wäre (z.B. nichtselbständige Arbeit).

maja0403
9 months ago
Reply to  SonnenFlower75

Wenn du keine Ahnung von der Materie hast, solltest du dir einen Steuerberater holen, der das für dich macht. Zumindest zu Anfang, bis du etwas mehr Bescheid weisst.
Als Freiberufler machst du normalerweise die Einkommenssteuer. Kann man heutzutage alles online machen, mit Elster.

In deiner Steuererklärung trägst du die absetzfähigen Beträge ein und die werden von deiner Steuerlast abgezogen.