A1 Führerschein?

Ich habe jetzt meinen A1 Prüfungen bestanden habe jedoch nur eine prüfbescheinigung, das habe ich jetzt beim Landratsamt eingeworfen, meine Fahrlehrerin hat jedoch gesagt das der Führerschein vllt erst noch gemacht werden muss und dass das ein paar Wochen dauern kann, meine Frage ist jetzt ob ich mir eine vorzeitige Bestätigung holen kann mit der ich auch fahren darf.

Ps ich komme aus beiden

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noname68
2 years ago

mit bestehen der praktischen prüfung erwirbst du die FAHRERLAUBNIS, der führerschein ist nur das dokument über die fahrerlaubnis.

das ist auch der unterschied bei verschiedenen strafen für verkehrsdelikte. “leichtere” werden mit einem fahrverbot und einzug des führerscheins bestraft, den man nach fristablauf wieder bekommt. bei den ganz schweren wird die fahrerlaubnis entzogen, der führerschein wird entwertet, die fahrerlaubnis muss man nach verbüßung der strafe oder einer frist neu beantragen.

d.h. du könntest schon fahren, aber das wäre so, als wenn du den führerschein nicht dabei hast, sprich bei kontrolle ein bußgeld von 20€, aber keine weiterreichenden konsequenzen. gut wäre es gewesen, von der prüfbescheinigung eine kopie zu machen, damit es bei einer kontrolle nicht ganz so kompliziert wird. risiko ist es auf jeden fall.

no risk, no fun.

Knochi1972
2 years ago
Reply to  noname68

d.h. du könntest schon fahren, aber das wäre so, als wenn du den führerschein nicht dabei hast, sprich bei kontrolle ein bußgeld von 20€

Von wegen. Fahren ohne Fahrerlaubnis und bis zu einem Jahr Haft. Auf der Prüfbescheinigung steht extra drauf, dass diese nicht zum Fahren berechtigt.

inserv
2 years ago

Ohne erteilten Führerschein ist das wie Fahren ohne Führerschein. Da hat der Martin schon recht. Lass es also lieber sein 😉

Eigentlich gibt es nur zwei Konstellationen, in denen du nach dem Antrag auf Austellung des Führerscheins schon vorher fahren darfst.

  1. Du hättest den Antrag persönlich abgeben und dir einen vorläufigen FS holen können. Vielleicht einfach einmal beim Amt anrufen und fragen, ob dies noch nachträglich möglich ist.
  2. Wenn der Antrag beim Amt bearbeitet wurde und die Meldung ist schon an die Bundesdruckerei und das Kraftfahrbundesamt herausgegangen, dann besteht die Möglichkeit, dass im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) die Klasse als erteilt hinterlegt wurde. Das kann man z. B. mit einem aktuellen Perso abfragen. Nur wenn hier die Klasse eingetragen ist, würde ich auch ohne physischen FS fahren.

So eine Auskunft sieht dann z. B. wie im Bild aus. Kannst du natürlich auch per Post anfordern, aber bis da die Auskunft da ist, ist dir der FS wahrscheinlich schon zugestellt worden 😉

Knochi1972
2 years ago

Klar, das wäre möglich. Frag dort einfach mal an.