Tax return form V 2023 Elster depreciation/business expenses?

Hello, I received a notarized transfer of ownership of a single-family home from my parents in 2015. Therefore, the "acquisition costs" at the time were only about €3,200. However, I spent around €75,000 on renovations in 2015/16. Not as much in the following years, about €500-€2,500 per year (between 2017 and 2023). My question is where can I enter the renovation costs in Elster Form V? The house was initially used for my own use and has been rented out since July 2023, so it is now on Form V for 2023. Among other things, the floors, bathrooms, kitchen, windows, insulation, facade, heating, etc. were renovated. Thank you in advance.

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Giota210
7 months ago

Erneuert wurden u. A. Böden, Bäder, Küche, Fenster, Dämmung, Fassade, Heizung usw.

Das sind sogn. “Erhaltungsaufwendungen”.

Das Haus diente erst der Eigennutzung und ist seit Juli 2023 vermietet

Geltend machen kannst du dann natürlich nur die Kosten, die du in 2023 gezahlt hast, weil dort erstmal die Vermietung stattfand (Vorher diente es lediglich nur zur Eigennutzung).

Meine Frage ist nun wo kann ich welche Kosten für die Renovierung im Elster Anlage V Angeben

Erhaltungsaufwendungen kommen in Zeile 54 der Anlage V rein.

Daher waren “Anschaffungskosten” damals nur etwa 3200 Euro.

Hast du das im Rahmen einer Schenkung von deinen Eltern erworben? Wenn ja, dann werden dir die Anschaffungskostem deiner Eltern (was diese früher für den Kauf gezahlt haben) zugerechnet.

Hieran bemisst sich auch die Absetzung für Abnutzung. Die Anschaffungskosten werden im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt (Abgeschrieben werden dann nur die Anschaffungskosten des Gebäudes).

Dieser Abschreibungsbetrag gehört dann in Zeile 33 der Anlage V rein.

In der Anlage V siehst du ja unter den Werbungskosten, was du sonst noch geltend machen könntest.

Giota210
7 months ago
Reply to  KRESZENZ

Haben die Großeltern den Grund gekauft?

Wenn ja, dann wurden die Anschaffungskosten dessen erstmal den Eltern zugerechnet und nun dir.

Und zum Gebäude: Dann sind die Herstellungskosten (für den Bau) deiner Eltern maßgebend.