Übernehmen Haftpricht- Rechtsschutz oder D/O-Versicherung meine Haftung als Zweitschuldner?
Um meine Firma zu verkaufen und mich zur Ruhe zu setzen, wurde ein Kaufvertrag geschlossen, in dem steht, dass der Erwerber die Vertragskosten trägt und ich keinerlei weitere Haftung übernehme. Der vereinbarte Kaufpreis wurde vom Erwerber aber nie bezahlt und der Notar auch nicht. Jetzt will mich der Notar als Zweitschuldner in Anspruch nehmen und schickt eine exorbitale Rechnung über 50.000 Euro. Weil die Firma aufgrund weiterer ausgebliebener vereinbarter Zahlungen mittlerweile Pleite ist, ist der tatsächliche Vertragswert am Ende Null.
Dadurch stehe ich am Rande des Offenbarungseides. Als Manager hatte ich sogar eine spezielle D/O-Versicherung abschließen müssen, um die Firma einst gründen zu können. Meine Frage ist also, ob wenigstens meine Haftpflicht- meine Rechtsschutz oder meine D/O-Versicherung diesen Schaden übernehmen muss? Vor Unterschrift hatte natürlich auch ein Anwalt den Vertrag geprüft, aber weder er noch der Notar hatten mich über eine eventuelle Haftung als Zweitschuldner belehrt.
In diesem Fall zahlt keine der aufgeführten Versicherungen. Es hätte eine separate Bürgschaft vereinbart werden müssen, um abgesichert zu sein.
Beachte auch, dass der Notar dich als Zweitschuldner haftbar machen kann.
Es ist denkbar, dass je nach Art des Rechtsschutzes eine Deckung möglich ist, um die ausstehende Zahlung von dem potenziellen Erwerber einzufordern.
Und du hast ihm deine Firma übergeben, bevor Geld geflossen ist.
Sorry, aber bei einem Manager und Firmeninhaber stelle ich mir vor, dass ihm die Gefahren bei solch einer Übergabe bekannt sein müssten.
Für die Dummheit des Versicherten zahlt keine Haftpflichtversicherung etwas. Weshalb auch, du hast ja niemanden geschädigt.
In wie weit, deine Rechtsschutzversicherung dir hier noch hilft, kannst du nur dort erfragen.
Also niemand kann alles wissen und jeder macht mal Fehler. Da saßen übrigens zwei Wirtschaftsprüfer und ein Banker mit am Tisch, und ein Anwalt war vorher wie gesagt auch beauftragt. Wer den Schaden hat, der braucht für den Spott offensichtlich nicht zu sorgen, aber so eine Klugscheißerei kannste dir auch gleich sparen, das ist ja eh nur Wichtigtuerei auf meine Kosten, anstatt Rat und Hilfe zu geben.
Wenn du alles besser weißt, weshalb stellst du dann hier überhaupt Fragen.
Im Gegensatz zu dir, habe ich solche Schadensfälle öfters bearbeitet.
Aber was solls, such dir einen Rechtsanwalt der dir hoffentlich aus der Patsche helfen kann, was ich aber bezweifle, denn du selbst hast Mist gebaut, dass du deine Firma ohne den vereinbarten Kaufpreis einfach abgegeben hast.
Von mir gibt es zumindest keine Hinweise mehr.
Die Rechnung bezahlt definitiv keine Versicherung.
Ob die RS Versicherung Versicherungsschutz bezüglich anwaltlicher Beratung zu diesem Fall bietet, muss geprüft werden.